PRATICO
C641 - C642 - C643
Abmontieren - Abbruch - Entsorgung
Abschnitt 7
7.1 - BACKOFENDEMONTAGE
Ist es notwendig die Demontage des Backofens
durchzuführen, um später denselben wieder zu
installieren, soll man im Vergleich zu dem in dem
Abschnitt "Installation" beschriebenen Verfahren
umgekehrt vorgehen.
GEFAHRLAGE
Vor der Maschinendemontage die Strom-
speisung ausschalten.
Nur gelernte Fachtechniker dürfen dieses
Verfahren durchführen.
ACHTUNG
Ist es notwendig den Backofen zu
demontieren oder Bestandteile desselben
zu entfernen und das sollte im Vergleich
zu den Herstellerbeschreibungen anders
erfolgen, ist der Hersteller oder ein Vertreter
desselben zu kontaktieren (siehe Kontakte
auf der dritten Seite dieses Handbuchs).
7.2 - ABBAU DES BACKOFENS
Hinsichtlich des Umweltschutzes
gelten die am Aufstellungsort der Ma-
schine gültigen Vorschriften.
Wenn die Maschine nicht mehr benutzt
und / oder repariert werden kann,
müssen die verschiedenen Maschi-
nenkomponenten entsorgt werden.
Elektrische Geräte dürfen nicht in den normalen Haus-
haltsmüll gegeben sondern müssen entsprechend der
Bestimmungen zur Abfalltrennung als Industrieabfall
gesondert entsorgt werden.
Die elektrischen Geräte sind mit einem besonderen
Kennzeichen (durchkreuzter Müllbehälter) versehen.
Dieses Kennzeichen zeigt an, daß das Gerät nach
dem 13. August 2005 in den Handel gebracht wurde
und im Rahmen der Abfalltrennung als Industrieabfall
gesondert entsorgt werden muß.
Eine unangemessene oder nicht den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Entsorgung von elekt-
rischen
Geräten sowie ein unsachgemä§er Einsatz kann
aufgrund der Präsenz von gesundheitsschädlichen
Substanzen u/o Materialien zu schweren Gesund-
heitsschäden und / oder zu einer schwerwiegenden
Umweltbelastung führen. Jede nicht den einschlä-
gigen Vorschriften entsprechende Entsorgung von
elektrischen Materialien beinhaltet die Verhängung
von Geldbußen u/o strafrechtlichen Maßnahmen.
ACHTUNG
Was die Entsorgung von Schadstoffen
(Schmier-, Lösungsmitteln, Lackierpro-
dukten u.s.w.) betrifft, ist nachfolgender
Abschnitt nachzuschlagen.
7.3 - SCHADSTOFFENTSORGUNG
Zur Entsorgung solcher Stoffe sind die geltenden ge-
setzlichen Normen in jedem jeweiligen land zu beachten.
ACHTUNG
Der Hersteller lehnt bei eventueller
Regelwidrigkeit des Kunden vor dem
A b b r u c h u n d d e r E n t s o r g u n g d e r
Backofenbestandteile sowie während
dieser/nach diesen Verfahren, im Bezug
auf die Auslegung und die Anwendung
der diesbezüglichen geltenden Normen,
jegliche Verantwortung ab.
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