Sicherheitshinweise; Allgemeine Sicherheitshinweise; Sicherheitshinweise Betreiber - haacon ESF 150 Manuel D'utilisation

Treuil à câble electrique
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  • FRANÇAIS, page 26
– Hubwerke nur zum Heben und Senken von an Haken oder
anderen Lastaufnahmemitteln hängenden Lasten einsetzen.
– Nur in technisch einwandfreiem Zustand benutzen.
– Nur durch eingewiesenes Personal aufstellen, bedienen und
warten.
– Anschlusskonstruktion ausreichend dimensionieren.
– Winde verzugsfrei befestigen.
– auskuppelbare Trommeln sind nur zulässig bei Fahrzeug-
bergewinden, Winden für Bootsanhänger und Zugwinden.
Nicht erlaubt ist:
– Überschreiten der zulässigen Belastung (siehe Typen-,
Traglastschild und technische Daten).
– Befördern von Personen.
– Aufenthalt von Personen unter schwebender Last.
– Losreißen festsitzender oder verklemmter Lasten, Schleifen
von Lasten und Schrägzug.
– Arbeiten mit defekter Winde, Seil oder Lastaufnahmemittel.
– Arbeiten außerhalb des zulässigen Temperaturbereichs.
Nicht zugelassen für
– Bauaufzüge (DGUV-R 100-500-2.30).
– Bühnen und Studios (DGUV-V 17).
– Befördern von Lasten oberhalb von Leitungen und Rohren,
durch die brennbare oder gesundheitsschädliche Gase
oder Flüssigkeiten geleitet werden mit Steuerungen der
Sicherheitskategorie 2.
– hochziehbare Personenaufnahmemittel (DGUV-R 101-005).
– Verwendung in explosionsgefährdeter Umgebung (ATEX).
Unfallverhütungsvorschriften
Es sind die jeweiligen nationalen Vorschriften zu beachten. In
Deutschland sind dies zur Zeit:
– DGUV-V 54 „Winden, Hub- und Zuggeräte"
– DGUV-V 52 „Krane"
– DGUV-R 100-500 „Lastaufnahmemittel im Hebezeugbetrieb"
Ungeeignet für
– Einsatz in Anwendungen bei der sich die Tragfähigkeit mit
der Laststellung ändert.
– Dauerbetrieb (siehe technische Daten, Triebwerksgruppe).
– übermäßigen Tippbetrieb.
– Einsatz bei ständiger Vibration.
– Verwendung auf hochseefähigen Schiffen und mobilen
Offshore-Einrichtungen.
– aggressive Umgebung.
– Forstwirtschaft.
Eingeschränkt geeignet für (gesonderte Auslegung):
– Befördern feuerflüssiger Massen.
– Einsatz in tropischer Umgebung.
– stationäre Offshore-Einrichtungen.

2. SIcHERHEITSHInWEISE

2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise

Das Gerät entspricht in allen Belangen den einschlägigen Vor-
schriften. Dennoch können bei dessen Verwendung Gefahren
für den Benutzer oder Dritte bzw. Schäden am Gerät und
anderen Sachwerten entstehen, bei:
– nicht eingewiesenem (geschultem) Personal.
– nicht bestimmungsgemäßem Einsatz.
– unsachgemäßer Wartung / Instandhaltung.
Auch bei Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen verblei-
ben gewisse Restrisiken. Wer mit dem Gerät oder in dessen
Umfeld arbeitet, muss diese Gefahren kennen und Anwei-
sungen befolgen, die verhindern, dass Restrisiken zu Unfällen
oder Schäden führen.
Die Restrisiken sind mit Symbolen gekennzeichnet (Erklärung
in Kapitel 1.1).
Die Konformitätserklärung im Anhang gilt nur für vollständige
Maschinen bei Lieferung aller Komponenten durch
Fa. haacon. Ansonsten obliegt es dem Hersteller der Gesamt-
anlage, die Konformität zu erklären.
094278_k_de_gb_fr_es_it_pt_eseilwi_s
Sicherheitseinrichtungen
Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf einwandfreie Funktion
prüfen (--> auch Kapitel 7 und 8):
1
Haltebremse
2
Endabschaltung
3
Andruckrolle
4
Schlaffseilschalter
5
Lastbegrenzer,
Überlastsicherung
6
Motorabschaltung
bei Nothandantrieb
7
Motorabschaltung bei
ausgekuppelter Trommel
8
Schalter „Not-Aus"
Nr. 2, 3, 4, 5 ,6 ,7 ,8 optional

2.2 Sicherheitshinweise Betreiber

Es ist Sorgfaltspflicht des Betreibers, alle erforderlichen Maß-
nahmen zur Gewährleistung der Sicherheit zu planen und zu
überwachen.
Sicherstellen dass:
– der Einsatz bestimmungsgemäß ist (Kapitel 1.4).
– die Sicherheit des Gerätes entsprechend seinen Einsatz-
und Umgebungsbedingungen analysiert wird und erkenn-
bare Risiken (z.B. Verletzungsgefahr am Seileingang und an
rotierender Trommel) beurteilt und beseitigt werden.
– vor Erstinbetriebnahme nach den entsprechenden interna-
tionalen und nationalen Vorschriften geprüft und freigege-
ben wird.
– der Betrieb nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zu-
stand erfolgt.
– die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre Wirksam-
keit überprüft werden nur Seile verwendet werden, die einer
gültigen Norm entsprechen und für den Einsatzfall geeignet
sind. (Kapitel 4.3)
– die erforderliche, persönliche Schutzausrüstung für das
Montage-, Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturpersonal
zur Verfügung steht und benutzt wird.
– die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und
vollständig am Einsatzort des Gerätes zur Verfügung steht.
– nur qualifiziertes und autorisiertes Personal das Gerät be-
haacon hebetechnik gmbh – Telefon +49 (0) 9375 - 84-0 – Fax +49 (0) 9375 - 84-66
Überprüfung vor jedem Arbeitsbeginn
Vorgeschrieben nach EN 14492-1; Einstel-
len vor Erstinbetriebnahme; regelmäßige
Überprüfung
regelmäßige Überprüfung
Einstellen vor Erstinbetriebnahme; regelmä-
ßige Überprüfung
Vorgeschrieben nach EN 14492-1 bei La-
sten ≥ 1000 kg; Einstellen vor Erstinbetrieb-
nahme; regelmäßige Überprüfung
Einstellen vor Erstinbetriebnahme;
Überprüfung vor Benutzung und nach
Prüfplan
Einstellen vor Erstinbetriebnahme;
regelmäßige Überprüfung
regelmäßige Überprüfung
DE
3

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