3. Sicherheit
3.5 Personalqualifikation
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen- und Sachschäden
führen.
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DE
Elektrofachpersonal
Das Elektrofachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfah-
rungen sowie Kenntnis der landesspezifischen Vorschriften, geltenden Normen und Richtli-
nien in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren
selbstständig zu erkennen und zu vermeiden. Das Elektrofachpersonal ist speziell für
das Arbeitsumfeld, in dem es tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten Normen und
Bestimmungen. Das Elektrofachpersonal muss die Bestimmungen der geltenden gesetzli-
chen Vorschriften zur Unfallverhütung erfüllen.
Bedienpersonal
Das vom Betreiber geschulte Personal ist aufgrund seiner Bildung, Kenntnisse und
Erfahrungen in der Lage, die beschriebenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren
selbstständig zu erkennen.
Spezielle Einsatzbedingungen verlangen weiteres entsprechendes Wissen, z. B. über
aggressive Medien.
3.6 Persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung dient dazu, das Fachpersonal gegen Gefahren zu
schützen, die dessen Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit beeinträchtigen könnten.
Beim Ausführen der verschiedenen Arbeiten an und mit dem Gerät muss das Fachperso-
nal persönliche Schutzausrüstung tragen.
Im Arbeitsbereich angebrachte Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung befolgen!
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung muss vom Betreiber zur Verfügung gestellt
werden.
Schutzbrille tragen!
Schutz der Augen vor umherfliegenden Teilen und Flüssigkeitsspritzern.
Schutzhandschuhe tragen!
Schutz der Hände vor Reibung, Abschürfung, Einstichen oder tieferen
Verletzungen sowie vor Berührung mit heißen Oberflächen und aggressiven
Messstoffen.
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Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkeiten nur durch
Elektrofachpersonal nachfolgend beschriebener Qualifikation durchführen
lassen.
WIKA Betriebsanleitung, Typen TC47