STROMSCHLAGGEFAHR!
Verbinden Sie das Bedienteil
erst wieder mit dem Heizkissen, wenn
die Steckkupplung
riertem Heizkissen
Andernfalls besteht die Gefahr eines elektrischen
Schlages.
Setzen Sie anschließend das Innenkissen
wieder in den Bezug mit integriertem Heizkissen
ein und schließen den Reißverschluss
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STROMSCHLAGGEFAHR!
GEFAHR DER SACHBESCHÄDI-
GUNG! Schalten Sie das Heizkissen
auf keinen Fall zum Trocknen ein. Andernfalls
besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages.
Lagerung
GEFAHR DER SACHBESCHÄ-
DIGUNG! Lassen Sie das Heizkissen
vor der Lagerung abkühlen. Andern-
falls kann das Heizkissen beschädigt werden.
GEFAHR DER SACHBESCHÄ-
DIGUNG! Legen Sie während der
Lagerung keine Gegenstände auf
dem Heizkissen ab, um zu vermeiden, dass das
Heizkissen scharf geknickt wird. Andernfalls
kann das Heizkissen beschädigt werden.
Lagern Sie das Heizkissen in der Originalver-
packung in trockener Umgebung und ohne Beschwe-
rung, wenn Sie es längere Zeit nicht verwenden.
Trennen Sie hierzu die Steckkupplung
somit das Bedienteil
Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umweltfreundlichen
Materialien, die Sie über die örtlichen Recyclingstellen
entsorgen können.
Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der Abfallt-
b
a
rennung, diese sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit
folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe/
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1
und der Bezug mit integ-
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vollständig trocken sind.
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.
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und
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vom Heizkissen.
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20–22: Papier und Pappe/80–98: Ver-
bundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des aus-
gedienten Produkts erfahren Sie bei Ihrer
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Gemäß Europäischer Richtlinie über
Elektro-und Elektronik-Altgeräte und
Umsetzung in nationales Recht, müssen
verbrauchte Elektrogeräte getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteent-
sorgung und Verschrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der
durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglich-
keiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten
unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße
Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Die Rück-
gabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten
Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche
für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens
400 Quadratmetern
• Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals
pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronik-
geräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rück-
nahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüber-
träger (Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.),
Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt. Für die
1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und
kleinen IT- u. Telekommunikationsgeräten sowie
die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung
zum Endverbraucher bereitstellen.
DE/AT/CH
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23.05.24 17:14
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