9. Voraussetzung für die Garantieleistung ist das vollständige Ausfüllen der Rubriken unter Punkt 1, 2,
3, 4, 5 und 6.
10. Obligatorische Bestandteile des Garantieantrages sind die eindeutige Beschreibung des
Schadens, die ausgefüllte Garantiekarte und der Einkaufsbeleg (Quittung oder Rechnung).
11.
Der Hersteller entscheidet über die Art der Reparatur am Heizelement.
12.
Die Reparatur erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des Garantieantrages und des
beschädigten Geräts. Die oben genannte Frist kann bei Bedarf verlängert werden.
1. TYP
2. HERSTELLUNGSDATUM
3. DATUM DES KAUFS
4. UNTERSCHRIFT DES
VERKÄUFERS/
STEMPEL
5. EINBAUDATUM
6. DEN EINBAU
DURCHFÜHRENDE PERSON
UNTERSCHRIFT/STEMPEL
7. SERVICEMITTEILUNG
Der Hersteller übernimmt nicht die Kosten für den Ein- und Ausbau des Heizelements.
Am Ende seiner Lebensdauer entsorgen Sie das Heizelement bitte nicht mit dem
Haushaltsmüll Bringen Sie elektronische und elektrische Geräte zu Recycling-
Sammelstellen. Unterstützen Sie die Umwelt durch Wiederverwertung von
gebrauchten Produkten!
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GARANTEKARTE