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FISCHER 102266 Mode D'emploi Original page 17

Porte-vélos d'attelage

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7. HINWEIS ZUR PFLEGE UND LAGERUNG
• Wischen Sie Ihren Kupplungs-Fahrradträger regelmäßig mit einem feuchten Tuch ab.
• Verwenden Sie keine chemischen Reinigungsmittel.
• Achten Sie darauf, dass die Anhängerkupplung Ihres Fahrzeuges trocken und fettfrei ist.
• Lagern Sie Ihren Kupplungs-Fahrradträger nicht im Freien, sondern an einem trockenen, kühlen und vor Sonnenein-
strahlung geschützten Ort (Keller, Garage).
• Beschädigte Teile dürfen nicht mehr verwendet werden und müssen ausgetauscht
werden.
• Prüfen Sie das Zubehör nach einem Sturz auf evtl. Schäden. Bei Beschädigung darf das beschädigte Teil nicht mehr
verwendet werden und ist auszutauschen.
8. UMWELTHINWEISE UND ENTSORGUNGSMASSNAHMEN
Beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise zur umweltgerechten Entsorgung von Verpackungsmaterial und Pro-
dukt.
Verpackungsmaterial entsorgen
Hinweis:Entsorgen Sie das Verpackungsmaterial umweltgerecht (Papier und Karton zum Papiermüll, Kunststoff
zum Kunststoffmüll, Verpackungsmaterial aus Metall zum Metallmüll).
Endgültige Entsorgung des Produktes
ACHTUNG: Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Be-
sitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesyste-
me.
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtli-
chen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Sied-
lungsabfall zu erfassen ist.
9. ERSATZTEILE, GARANTIE, SERVICE, HERSTELLER
Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre und beginnt am Tag des Kaufs bzw. am Tag der Übergabe der Ware. Für die Geltend-
machung von Garantieansprüchen ist das Ausfüllen der Garantiekarte dringend erforderlich. Bitte bewahren Sie den
Kassenbon und die Garantiekarte daher auf! Der Hersteller hat das Recht den Kassenbon als Nachweis zu verlangen.
Der Hersteller lehnt jede Verantwortung für eventuelle Verletzungen oder Schäden an Gegenständen ab, die durch einen
falschen Einbau oder Gebrauch des Produktes verursacht werden.
Der Hersteller garantiert die kostenfreie Behebung von Mängeln, die auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzufüh-
ren sind, nach Wahl des Herstellers durch Reparatur, Nachlieferung oder Austausch. Die Garantie erstreckt sich nicht
auf Schäden die durch einen Unfall, ein unvorhergesehenes Ereignis (z.B. Blitz, Wasser, Feuer etc.), unsachgemäße
Benutzung oder Transport, Missachtung der Sicherheits- und Wartungsvorschriften oder durch sonstige unsachgemäße
Bearbeitung oder Veränderung verursacht wurden. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers wird durch
die Garantie nicht eingeschränkt. Sollten Teile bei Kauf fehlen oder defekt sein, markieren Sie diese bitte in der folgen-
den Liste und senden Sie uns diese zu. Wir werden Ihnen die fehlenden Teile an die angegebene Adresse senden.
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