Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen spätestens
10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach Herstel-
lungsdatum gegen neue ausgewechselt werden. Der Betrei-
ber ist dafür verantwortlich.
Flüssiggasgeräte dürfen beim Tanken, in Parkhäusern, Gara-
gen oder auf Fähren nicht benutzt werden.
Bei erster Inbetriebnahme eines fabrikneuen Gerätes (bzw.
nach längerer Still standszeit) kann kurzzeitig eine leichte
Rauch- und Geruchsentwicklung auftreten. Es ist zweckmä-
ßig, das Gerät dann mit höchster Leistung brennen zu lassen
und für gute Durchlüftung des Raumes zu sorgen.
Ein ungewohntes Brennergeräusch oder Abheben der Flam-
me lässt auf einen Reglerdefekt schließen und macht eine
Überprüfung des Reglers notwendig.
Wärmeempfindliche Ge genstände (z. B. Spraydosen) oder
brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht im Ein bauraum der
Heizung verstaut werden, da es hier unter Umständen zu
erhöhten Temperaturen kommen kann.
Für die Gasanlage dürfen nur Druckregeleinrichtungen gemäß
EN 12864 (in Fahrzeugen) bzw. EN ISO 10239 (für Boote) mit
einem festen Ausgangsdruck von 30 mbar verwendet werden.
Die Durchflussrate der Druckregeleinrichtung muss mindes-
tens dem Höchstverbrauch aller vom Anlagenhersteller einge-
bauten Geräte entsprechen.
Für Fahrzeuge empfehlen wir die Gasdruck-Regelanlagen Truma
SecuMotion / MonoControl CS sowie für die Zweiflaschen-
Gasanlage die Gasdruck-Regelanlagen Truma DuoComfort /
DuoControl CS.
Bei Temperaturen um 0 °C und darunter sollten der Gasdruck-
regler bzw. das Umschaltventil mit der Reglerbeheizung EisEx
betrieben werden.
Es dürfen nur für das Bestimmungsland geeignete Regler-
Anschlussschläuche, die den Anforderungen des Landes
entsprechen, verwendet werden. Diese sind regelmäßig
auf Brüchigkeit zu überprüfen. Für Winterbetrieb sollten nur
winterfeste Spezialschläuche verwendet werden.
Falls der Druckregler Witterungseinflüssen ausgesetzt ist
– besonders am LKW – ist der Regler stets durch die Truma
Schutzhaube zu schützen (Serienzubehör im LKW-Anbausatz).
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Wichtige Bedienungshinweise
Falls der Kamin in der Nähe bzw. direkt unterhalb eines zu
öffnenden Fensters platziert wurde, muss das Gerät mit einer
selbsttätigen Abschaltvorrichtung versehen sein, um einen
Betrieb bei geöffnetem Fenster zu verhindern.
Das Abgas-Doppelrohr muss regelmäßig, insbesondere nach
längeren Fahrten, auf Unversehrtheit und festen Anschluss
überprüft werden, ebenso die Befestigung des Gerätes und
des Kamins.
Nach einer Verpuffung (Fehlzündung) Abgasführung vom
Fachmann überprüfen lassen!
Bei den außerhalb des Fahrzeuges montierten Heizungen sind
die flexiblen Luft rohre regelmäßig auf Beschädigungen zu
prüfen. Durch ein beschädigtes Rohr könnten evtl. Abgase ins
Fahrzeug gelangen.
Der Kamin für Abgasab führung und Verbrennungs luftzufuhr
muss immer frei von Verschmutzungen gehalten werden
(Schneematsch, Laub etc.).
Der eingebaute Temperaturbegrenzer sperrt die Gaszufuhr,
wenn das Gerät zu heiß wird. Die Warmluftauslässe und die
Öffnung für die Umluft-Rückführung dürfen deshalb nicht ver-
schlossen werden.
Bei Defekt der elektronischen Steuerplatine, diese gut gepols-
tert zurücksenden. Wird dies nicht beachtet, erlischt jeglicher
Garantieanspruch. Als Ersatzteil nur Original-Steuerplatine
verwenden!
Für das Heizen während der Fahrt ist in der Richtlinie 2004/78/EG
für Motorcaravans eine Sicherheitsabsperreinrichtung
vorgeschrieben.
Die Gasdruck-Regelanlagen Truma SecuMotion / MonoControl CS
erfüllen diese Anforderung.
Wenn keine Sicherheitsabsperreinrichtung (z. B. wie
in den Gasdruck-Regelanlagen Truma SecuMotion /
MonoControl CS enthalten) installiert ist, muss die Gasflasche
während der Fahrt geschlossen sein und es müssen Hinweis-
Schilder jeweils im Flaschenschrank und in der Nähe des
Bedienteiles angebracht werden.
Für das Heizen während der Fahrt in Caravans empfehlen wir
zur Sicherheit ebenfalls die Sicherheitsabsperreinrichtung.
Für Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur Truma Origi-
nalteile verwendet werden.
Bei Abgasführung unter Boden muss der Fahrzeugboden
dicht sein. Außerdem müssen mindestens drei Seiten un-
terhalb des Fahrzeugbodens frei sein, um ein ungehindertes
Abziehen der Abgase sicherzustellen (Schnee, Schürzen usw.).