5.
Standortwahl
5.1
Standort
Der Standort der Versickerungsanlage ist so zu wählen, dass austretendes Wasser keine Beschädigungen
an Gebäuden oder weiteren Installationen verursacht. Um ein Unterspülen und Anstauen zu vermeiden,
sind Versickerungsanlagen stets in einer Entfernung von mind. 1,5-facher Baugrubentiefe zu platzieren.
Die Mächtigkeit des Erdbodens zwischen Baugrubensohle der Versickerungsanlage und dem zu erwarten-
den mittleren höchsten Grundwasserstand darf, nach Arbeitsblatt DWA A-138, ein Meter nicht unterschrei-
ten. Unterschreitungen müssen mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden.
Außerdem muss der Abstand (A') zu bestehendem oder geplantem Baumbestand mindestens dem zu er-
wartenden Kronendurchmesser (A) entsprechen.
5. Standortwahl
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