Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte des Vertreibers als
Verkaufsfläche sowie alle Lager- und
Verkaufsflächen des Vertreibers als
Gesamtverkaufsfläche. Zudem ist
bei einem Vertrieb unter Verwen-
dung von Fernkommunikations-
mitteln bei Abgabe des neuen
Elektro- bzw. Elektronikgerätes
durch Auslieferung bei einem pri-
vaten Haushalt die unentgeltliche
Abholung des Altgerätes bei diesem
Ort der Abgabe auf Geräte der
Kategorien 1, 2 und 4 der Anlage 1
zu § 2 Abs. 1 ElektroG beschränkt
(Wärmeüberträger, Bildschirme, Mo-
nitore und Geräte, die Bildschirme
mit einer Oberfläche von mehr als
100 Quadratzentimetern enthalten,
Großgeräte).
Zur Abgabe von Altgeräten stehen
in Ihrer Nähe kostenfreie Erfas-
sungsstellen sowie ggf. weitere An-
nahmestellen für die Wiederverwen-
dung der Altgeräte zur Verfügung.
Die Adressen können Sie von Ihrer
Kommunalverwaltung erhalten.
Verfügt das Altgerät über Daten-
speicher, sollten vor der Rückgabe
alle Daten extern gesichert und von
dem Altgerät dauerhaft und unwi-
derruflich gelöscht werden.
Endnutzer sind ausschließlich selbst
dafür verantwortlich, dass alle per-
sonenbezogenen Daten auf den zu
entsorgenden Altgeräten gelöscht
sind.
GERÄT (für alle anderen deutsch-
sprachigen Länder)
Alle mit dem nebenstehenden Sym-
bol gekennzeichneten Altgeräte
dürfen nicht im normalen Hausmüll
entsorgt werden.
Entsprechend Richtlinie 2012/19/
EU ist das Gerät am Ende seiner
Lebensdauer einer geordneten Ent-
sorgung zuzuführen.
Dabei werden im Gerät enthaltene
Wertstoffe der Wiederverwertung
zugeführt und die Belastung der
Umwelt und negative Auswirkun-
gen auf die menschliche Gesund-
heit vermieden.
Geben Sie das Altgerät an einer
Sammelstelle für Elektroschrott
oder einem Wertstoffhof ab.
Wenden Sie sich für nähere Aus-
künfte an Ihr örtliches Entsorgungs-
unternehmen oder Ihre kommunale
Verwaltung.
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