3 MONTAGE
100
610
Abb. 3.3 Erforderliche Mindestabstände
24
50
598
50
3.2
Aufstellungsort
Stellen Sie den Kessel in einem frostgeschützten Raum in
der Nähe des Abgasschornsteins auf.
Bei der Wahl des Aufstellungsortes ist das Kesselgewicht
einschließlich des Wasserinhaltes gemäß Tabelle „Tech-
nische Daten" zu berücksichtigen.
Zur Schalldämpfung können Sie ggf. eine Korkplatte, ein
Heizkesselpodest (schalldämmend) oder ähnliches verwen-
den; ein Kesselfundament ist nicht erforderlich.
3.2.1 Vorschriften zum Aufstellungsort
Die Verbrennungsluft, die dem Gerät zugeführt wird, muß
technisch frei von chemischen Stoffen sein, die
z. B. Fluor, Chlor und Schwefel enthalten. Sprays, Lösungs-
und Reinigungsmittel, Farben und Klebstoffe beinhalten
derartige Substanzen, die beim Betrieb des Gerätes im
ungünstigsten Fall zu Korrosionen, auch in der
Abgasanlage, führen können.
Zur Wahl des Aufstellungsortes sowie zu den Maßnahmen
der Be- und Entlüftungseinrichtungen des Heizraumes ist
die Zustimmung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein-
zuholen. Dies gilt auch für die Elektroinstallation.
3.3
Zur Aufstellung erforderliche Mindestabstände
Der in Abbildung 3.3 angegebene Mindestabstand zu
leicht entflammbaren Werkstoffen muß eingehalten wer-
den.