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Promac SX-823DGV Mode D'emploi page 5

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Kapitel 2 & 3
2.2 Befestigung des Schaltkastens an der Sägen-
einheit
Schaltkasten mittels der beiden mitgelieferten Kopf-
-
schrauben an der Sägeneinheit befestigen.
2.3 Transport der Maschine
Falls die Maschine in der Originalverpackung verscho-
ben werden muss, sind ein Gabelstapler oder Gurte
zu verwenden.
2.4 Mindestanforderungen an die Maschinen-
umgebung
Netzspannung und Frequenz müssen für den Motor
-
der Maschine geeignet sein.
Die Umgebungstemperatur sollte zwischen –10°C
-
und +50°C betragen.
Die relative Luftfeuchtigkeit darf 90% nicht überschrei-
-
ten.
2.5 Verankern der Maschine
Maschine auf festem Betonboden aufstellen, wobei der
Abstand zwischen Rückseite und Wand mindestens
800 mm betragen muss. Maschine mittels Schrauben
und Dehnungselementen oder in den Beton eingelas-
senen Stangenanker am Boden verankern (vgl. Abb.)
und auf eine waagerechte Aufstellung achten.
2.6 Hinweise zur Montage loser Teile und Zubehör
Mitgelieferte Teile montieren
Anschlag anbringen
Rollenträger montieren und mit dem Spannstocktisch-
fluchten lassen.
2.7 Außerbetriebnahme der Maschine
Soll die Maschine für längere Zeit außer Betrieb ge-
nommen werden, dann ist es ratsam, wie folgt vorzu-
gehen:
1)
Hauptschalter abschliessen
2)
Sägeblatt lockern
3)
Bogenrückholfeder entspannen
4)
Kühlmittelbehälter leeren
5)
Maschine sorgfältig reinigen und schmieren
6)
Maschine gegebenenfalls abdecken.
2.8 Abbau (aufgrund eines Defekts und/oder
Veralterung)
Allgemeine Regeln
Soll die Maschine dauerhaft abgebaut und/oder ver-
schrottet werden, dann sind die zu entsorgenden Be-
standteile wie folgt nach Art und Zusammensetzung zu
trennen:
1)
Gusseisen- oder eisenhaltige Teile, die nur aus
Metall bestehen, stellen Sekundärrohstoffe dar und
können deshalb zu einer Eisengießerei gebracht
werden, um wieder eingeschmolzen zu werden,
nachdem die anderen Bestandteile entfernt worden
sind (Einteilung unter Punkt 3).
2)
Elektroteile einschließlich Kabel und elektronische
Teile (Magnetkarten etc.) fallen unter die Kategorie
der Materialien, die gemäß den lokalen, regionalen
oder nationalen Gesetzen Ihres Landes zum Haus-
müll zählen, sodass sie über die städtische Müllab-
fuhr entsorgt werden können.
3)
Altöl (Mineralöl, synthetisches Öl und/oder Gemi-
sche), Ölemulsionen und Fette gelten als giftiger
oder Sondermüll, sodass diese gesammelt und
zwecks Entsorgung zu einer Sondermülldeponie
gebracht werden müssen.
HINWEIS: Die Abfallnormen und -gesetze befinden sich
in ständigem Wandel und unterliegen daher Änderun-
gen. Der Anwender hat sich über die zum Zeitpunkt der
Entsorgung geltenden Vorschriften zu informieren, da
diese von den oben beschriebenen abweichen kön-
nen.
SX-823DGV
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