1.
Sicherheitshinweise
Das Gerät ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechni-
schen Regeln gebaut. Dennoch können bei seiner Verwendung Gefahren für den Be-
diener oder Dritte bzw. Beschädigungen des Geräts oder anderer Sachwerte entste-
hen. Den Anweisungen in dieser Betriebsanleitung, insbesondere den Sicherheitshin-
weisen und den mit Warnhinweisen gekennzeichneten Abschnitten, ist daher unbe-
dingt Folge zu leisten.
Warnhinweise und Symbole
In der Betriebsanleitung werden folgende Zeichen für besonders wichtige Angaben
benutzt.
Besondere Angaben hinsichtlich der wirtschaftlichen Verwendung des Gerätes.
Besondere Angaben bzw. Ge- und Verbote zur Schadensverhütung.
Angaben bzw. Ge- und Verbote zur Verhütung von Personen- oder umfangreichen
Sachschäden
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicher-
heits- und gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung benutzen. Insbe-
sondere sind Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend zu be-
seitigen.
Das Gerät und seine Komponenten sind ausschließlich für den Einsatz mit den aufge-
führten Flüssigkeiten und für die beschriebene Verwendung bestimmt. Eine andere
oder darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hie-
raus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht, das Risiko trägt allein der Be-
treiber.
Organisatorische Maßnahmen
Diese Betriebsanleitung ständig am Einsatzort griffbereit aufbewahren! Jede Person,
die mit der Montage, Inbetriebnahme, Instandhaltung und dem Betrieb des Geräts be-
fasst ist, muss die komplette Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben. Das
am Gerät angebrachte Typenschild und die am Gerät angebrachten Warnhinweise
müssen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand gehalten werden.
Qualifiziertes Personal
Das Personal für Bedienung, Wartung und Montage muss die entsprechende Qualifika-
tion für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die
Überwachung des Personals müssen durch den Betreiber genau geregelt sein. Liegen
bei dem Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und
zu unterweisen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass der Inhalt der
Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden wird.
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