1. Beschreibung
Die vorliegende Betriebsanleitung beschreibt die Modelle
der elektrisch angetriebenen Fahrwerke JLA-e 5/12 G,
JLA-e 15/30 G und JLA-e 25/50 H.
1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das elektrisch angetriebene Fahrwerk - nachfolgend
Fahrwerk genannt - ist nur zum kurzen Transport von
schweren Lasten in Werkhallen mit ausreichend tragfä-
higen, ebenen, waagrechten, sauberen, rutschsicheren
und trockenen Böden bestimmt. Die zu bewegende Last
muss in sich statisch steif und kippsicher sein. Die Flä-
chen an den Fahrwerken müssen für die Last geeignet
sein. Dabei muss eine ausreichende Größe, Druckfestig-
keit, Stabilität und Rutschsicherheit gegeben sein.
Die Transportgeschwindigkeit von max. 2 km/h darf
nicht überschritten werden. Länderspezifische Vorschrif-
ten sowie Betriebs- und Sicherheitsbestimmungen sind
einzuhalten.
Die auf dem Typenschild angegebene zulässige Traglast
der Fahrwerke darf nicht überschritten werden.
Bestimmungsgemäße Verwendung bedeutet auch,
diese Betriebsanleitung zu lesen und zu beachten,
insbesondere die genannten Sicherheitshinweise. Die
Betriebsanleitung ist Bestandteil des Produkts und muss
deshalb aufbewahrt, sowie bei Weitergabe des Produkts
mitgegeben werden.
1.2 Nicht bestimmunsgemäße Verwendung
Die Fahrwerke sind nicht für die Beförderung von Lasten
auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bestimmt. Sie
sind nicht für den Einsatz unter speziellen Bedingungen
(z.B. in einem explosionsgefährdeten, leichtentzündli-
chen oder korrosiven Umfeld) bestimmt. Mit den Fahr-
werken dürfen keine Menschen oder Tiere transportiert
werden. Jede andere Verwendung ist nicht bestim-
mungsgemäß. Der Hersteller / Lieferant haftet nicht für
Schäden, die aus einer anderen Verwendung entstehen.
Das Risiko trägt der Anwender bei Nichtbeachtung der
bestimmungsgemäßen Anwendung selbst.
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Elektrisch angetriebene Fahrwerke JLA-e 5/12 G, JLA-e 15/30 G und JLA-e 25/50 H
1.3 Sicherheits- und Warnhinweis
Diese Betriebsanleitung enthält Warnhinweise
verschiedener Schweregrade, die im Folgenden
beschrieben sind.
Kennzeichnet eine unmittelbar drohende Gefahr, die
zu schweren Körperverletzungen oder zum Tod führen
kann.
Kennzeichnet eine möglicherweise gefährliche Situation,
die zu schweren Körperverletzungen führen kann.
Kennzeichnet eine möglicherweise gefährliche Situation,
die zu leichten Verletzungen führen kann.
Kennzeichnet eine möglicherweise gefährliche Situation,
die zu Sachschäden führen kann.
Für sicheres Arbeiten ist die Kenntnis der Unfallver-
hütungsvorschrift UVV (hier: DGUV Vorschrift 68
Flurförderzeuge) sowie die gültigen Grundsätze der Be-
rufsgenossenschaften zwingend Voraussetzung. Weitere
Informationen finden Sie unter der BGG 941 (Prüfbuch
für handbetriebene Flurförderzeuge) und der BGI
GEFAHR
WARNUNG
VORSICHT
HINWEIS
Warnung vor elektrischer Spannung:
Wenn die erforderlichen Vorsichtsmaß-
nahmen nicht getroffen werden, können
durch elektrische Spannung Verletzungen
oder Beschädigungen eintreten.
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