Betriebsanleitung
Bitte verwenden Sie die Produkte nur für den von Air Liquide
vorgesehenen Gebrauch und nur, wenn Sie die Anwendung
beherrschen und die Allgemeine Betriebsanweisung für
Acetylen-, Schweiß- und Schneidanlagen bzw. die Sicher-
heitsvorkehrungen beachten. Sollten Unsicherheiten bei
der Anwendung des Produktes bestehen, verlangen Sie vor
Gebrauch weitere spezielle Air Liquide Produktinformati-
onen oder sprechen Sie mit einem Air Liquide Spezialisten.
Diese Betriebsanleitung soll dazu dienen, die bestim mungs-
gemäße und sichere Verwendung des OPTAL 90 zu ermög-
lichen. Das Lesen und die Beachtung der Betriebsanleitung
helfen, Gefahren und Ausfallzeiten zu vermeiden, die Zu ver-
lässigkeit und Lebensdauer des Gerätes zu erhöhen und
die Qualität unseres Produktes während der gesamten
Verwendungszeit unter den bestmöglichen Sicherheits-
bedingungen zu gewährleisten.
Die Nichteinhaltung der Anweisungen oder die Änderung
des Produktes kann zu schweren Unfällen oder zu Verlet-
zungen führen. Air Liquide kann im Falle unsachgemäßer
Verwendung oder Anwendung nicht haftbar gemacht
werden.
Diese Betriebsanleitung muss stets griffbereit zur Verfü-
gung stehen.
1. Grundlegende
Sicherheitshinweise
1.1 Verpflichtung des Betreibers
Der Betreiber ist verpflichtet, nur Personen an Autogen-
brenner arbeiten zu lassen, die mit den grundlegenden
Vor schriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
ver traut sind und andauernd Zugang zu diesen Vorschriften
haben, das Sicherheitskapitel in dieser Betriebsanleitung
gelesen und verstanden haben sowie geschult und am
Gerät eingewiesen sind. Das sicherheitsbewusste Arbeiten
des Personals ist in regelmäßigen Abständen zu überprü-
fen. Die Zuständigkeiten des Personals für das Montieren,
in Betrieb nehmen und Bedienen sind klar festzulegen.
Anzulernendes Personal darf nur unter Aufsicht einer
erfahrenen Person an druckführenden Geräten arbeiten.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise sind stets in les-
barem Zustand zu halten.
1.2 Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten unsere „Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen". Gewährleistungs- und Haftungsan-
sprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausge-
schlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden
Ursachen zurückzuführen sind:
• Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Gerätes.
• Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen
und Warten des Gerätes.
• Betreiben des Gerätes bei defekten Sicherheitseinrichtun-
gen oder nicht ordnungsgemäß angebrachten oder nicht
funk tionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen.
• Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung
bezüglich Inbetriebnahme und Wartung.
• Eigenmächtige bauliche Veränderungen am druckführen-
den Gerät.
• Verwendung fremder bzw. nicht originaler Dichtungen.
• Mangelhafte Überwachung von Ausrüstungs-, Verschrau-
bungs- und Dichtungs teilen, die einem Verschleiß unter-
liegen.
• Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
• Überschreitung oder Unterschreitung der angegebenen
Tabel lenwerte während des Betriebs.
• Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und
höhere Gewalt.
1.3 Verpflichtung des Personals
Alle Personen, die mit Arbeiten mit Autogengeräten
be auf tragt werden, sind verpflichtet vor Arbeitsbeginn die
grund legenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung zu beachten und sich mit den Sicher-
heitsvorschriften hinsichtlich der verwendeten Gasart
vertraut zu machen.
1.4 Organisatorische Maßnahmen
Die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sind
vom Betreiber bereit zustellen. Alle vorhandenen Sicher-
heitseinrichtungen sind regelmäßig zu überprüfen. Bei
Sauerstoffmangel oder zu hoher Schadstoffkonzentration
sind von der Umgebungs atmosphäre unabhängige Atem-
schutzgeräte erforderlich.
1.5 Schutzeinrichtungen
Vor jeder Inbetriebnahme des Autogengerätes müssen
alle Sicherheitseinrichtungen sachgerecht angebracht
und funktionsfähig sein. Schutzvorrichtungen und Sicher-
heitseinrichtungen dürfen nur nach Außerbetriebsetzen
des Gerätes entfernt werden.
1.6 Sicherheits-Maßnahmen im Normalbetrieb
Vor dem Zünden des Autogengerätes ist sicherzustellen,
dass niemand durch das Inbetriebnehmen gefährdet
werden kann.
1.7 Gefahren durch Druckenergie
Zu öffnende Systemabschnitte und Druckleitungen vor
Beginn von Reparaturarbeiten drucklos machen. Durch
äußere Einwirkungen wie hohe Temperaturen, Wärme-
strahlung, Stoß und ähnliches können sich Gasflaschen
oder unter Druck stehende Anlagenteile stark erwärmen
bzw. bersten. Entsprechende Vorsichts- und Sicherheits-
maßnahmen treffen.
1.8 Regelwerke welche zu beachten sind:
• Sicherheitdatenblätter der jeweiligen Gasearten
sind zu beachten
• Arbeitnehmerschutzgesetz ASchG
• Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) BGBL. II. Nr. 164/200 igF
• Allgemeine Betriebsanweisung für Acetylen-Schweiß-
und Schneidanlagen gemäß § 26 Abs. 4 der AM-VO.
2. Beschreibung
2.1 Beschreibung der Bauart
Kombinierte Schweiß- und Schneidbrenner bestehen aus
einem Griffstück mit Einstellventilen und verschiedenen
Einsätzen. Diese Einsätze werden den jeweiligen Anwen-
dungsverfahren entsprechend ausgewählt und mit dem
Handgriff zu gebrauchs fertigen Brennern verbunden.
2.2 Beschreibung des Mischsystems
Die Symbole nach EN ISO 5172 sind auf dem Mischsystem
angegeben:
= Injektormischer für Brenngas (Saugbrenner)
= Mischer ohne Injektorwirkung (Druckbrenner)
= Injektormischer mit Sicherheit gegen Gasrücktritt
(Saugbrenner)
3. Verwendung
3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
• Die Einsätze OPTAL dürfen nur für Autogenverfahren
eingesetzt werden. Je nach Einsatz werden sie zum
Schweißen, Brennschneiden, Wärmen, Löten, Flamm -
strahlen und Flamm richten verwendet. Leistungsdaten
siehe Tabellen.
• Für die verschiedenen Autogenverfahren können unter-
schiedliche Brenngase eingesetzt werden.
• Schweißen: Acetylen Flammstrahlen (Stahl)/Flamm-
richten:
Acetylen
Brennschneiden/Wärmen/Löten:
Acetylen, Propan, Erdgas, Wasserstoff, Methyl acetylen-
Propadien-Gemische
• Es dürfen nur die Brenngase eingesetzt werden, für die
der jewei lige Brennereinsatz und die Schneiddüse
gekennzeichnet ist.
O ... Sauerstoff A ... Acetylen
P ... Propan, Butan oder LPG M ... Erdgas
H ... Wasserstoff
Y ... Methylacetylen-Propadien-Gemische
D ... Druckluft
F ... Für mehr als ein Brenngas
• Bei Verwendbarkeit eines Einsatzes für mehrere Brenn-
gase trägt dieser alle Kennbuchstaben dieser Gase.
Abweichend davon können manche Geräte mit dem
Kennbuchstaben „F" gekennzeichnet sein. Die Betriebs-
daten enthalten Einzelheiten über Brenngase, für die
diese Teile verwendbar sind.
• Das jeweilige Brenngas wird im Brennereinsatz mit Sauer-
stoff gemischt. Für die Verfahren Wärmen bzw. Löten wird
auch Druckluft verwendet. Dies ist nur möglich, wenn
der Brennereinsatz für Druckluft gekennzeichnet ist.
• Die wahlweise Verwendung verschiedener Brenngase
mit dem gleichen Schneideinsatz (gasemischend) ist nur
erlaubt, wenn die Mischung der Brenngase mit Sauer-
stoff oder Luft in der Schneiddüse erfolgt (gasemischende
Düse II). Hierbei muss die Gaseartenkennzeichnung der
Schneiddüse beachtet werden.
• Kombinierte Brenner dürfen nur für Verfahren eingesetzt
werden, für die der jeweilige Brennereinsatz vorgesehen ist.
• Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das
Beachten aller Hinweise aus der Betriebsanleitung und
die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsarbeiten.
Wichtiger Sicherheitshinweis: Jedes Autogengerät be -
nötigt zum sicheren Betrieb eine definierte Gasmenge.
Steht die Gasmenge nicht zur Verfügung, besteht die
Gefahr einer Rückzündung. Beachten Sie in den Tabellen
die Verbrauchsmengen des jeweiligen Einsatzes bzw.
der Düse. Die Gasversorgung ist der Verbrauchsmenge
anzupassen (z.B. Flaschenbündel). Höchstentnahmen
(abhängig von Temperatur und Zeit) der verschiedenen
Flaschengrößen beachten! Bei Unklarheiten, Lieferant des
Autogengerätes oder den Gaselieferanten kontaktieren.
3.2 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
• Nicht erlaubt ist z.B. mit Schneidbrenner zu schweißen
oder mit Schweißbrenner zu schneiden.
• Die Bearbeitung von nicht metallischen Werkstoffen ist
nur mit Wärmebrennern erlaubt. Im Zweifelsfall ist der
Hersteller zu befragen.
• Die Brenner dürfen nicht zum Umfüllen von Gasen oder
für Abblasarbeiten eingesetzt werden.
• Die Brenner sind für die Verwendung von Gasen in der
Flüssigphase nicht geeignet.
4. Sicherheitsanforderungen
4.1 Arbeitsplatz
• Darauf achten, dass der Arbeitsplatz von Staub und
Schmutz freigehalten wird.
• Entzündbares Material entfernen.
• Beim Gasschweißen sicherstellen, dass Schweißfunken,
herunterfallendes Material oder herabtropfendes ge -
schmol zenes Metall nicht auf entzündbares Material
geraten können.
• Außerdem dafür sorgen, dass weder das heiße Werkstück
noch die Schweißflamme irgendwelche Gegenstände in
der Nähe in Brand setzen können.
• Für ausreichende Belüftung sorgen.
• Ein schwer entflammbarer Hitzeschutzhandschuh muss
lt. AM-VO immer am Arbeitsplatz bereitliegen.
• Die örtliche Brandschutzbehörde zurate ziehen, falls
Unsicherheiten darüber be stehen, ob sich der Arbeits-
platz für das Gasschweißen oder Brennschneiden eignet.
• Beim Arbeiten geeigneten Körper- und Augenschutz
(Schweiß brille) tragen.
• Explosionsgefahr beim Schweißen oder Schneiden von
Behältern, die entzündbare Flüssigkeiten enthalten haben.
4.2 Gasflaschen
• Gasflaschen sind mit größter Sorgfalt zu behandeln und
dürfen keinen Schlägen oder anderen mechanischen
Erschütterungen ausgesetzt werden.
• Gasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert sein.
• Aufbewahrungsorte für Gasflaschen sollten mit einem
gut sichtbaren Hinweis darauf versehen sein, dass die
Gasflaschen im Falle eines Brandes an einen sicheren
Ort zu bringen sind.
• Sowohl am Sauerstoff- als auch am Brenngasdruck-
minderer sind geprüfte Sicherheitseinrichtungen zu ver-
wenden, um zu verhindern, dass Flammenrückschläge,
Gasrücktritt oder Rückzündungen in die Druckminderer
oder in die Flaschen vordringen.
• Ein gezündeter Brenner darf nicht auf die Druckminderer
gehängt oder so platziert werden, dass die Flamme
direkt auf die Gasflaschen gerichtet ist.
• Bei Notsituationen sind die Flaschenventile sofort zu
schließen.
• Zwischen Gasflaschenventil und Flaschendruckminderer
dürfen keine Adapter eingesetzt werden.
4.3 Sauerstoff
• Öl oder Fett können auch schon in kleinen Mengen bei
Vorhandensein von Sauerstoff zu einem explosions-
artigen Brand führen. Die Ausrüstungsteile dürfen daher
nicht geschmiert werden.
• Sauerstoff darf nicht zur Belüftung oder zum Abblasen
verwendet werden. EXPLOSIONSGEFAHR! Ein Ölfleck
in der Kleidung kann sich in der Verbindung mit Sauer-
stoff entzünden.