Wichtige Hinweise zu Sicherheit und Umwelt
1.10 Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät
ist mit einer durchgestrichenen
Abfalltonne
gekennzeichnet. Das Gerät darf
deshalb
nur
unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden. Es darf somit nicht
in den Hausmüll gegeben werden. Das Gerät
kann z.B. bei einer kommunalen Sammelstelle
oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe unten zu
deren Rücknahmepflichten in Deutschland)
abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen
und
Verbrauchsmaterialien
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen alle Altbatterien und Altakkumulatoren
vom Altgerät getrennt werden, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind. Das gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können. Der Endnutzer
ist zudem selbst dafür verantwortlich,
personenbezogene Daten auf dem Altgerät zu
löschen.
1.11 Einhaltung der RoHS-Richtlinie:
Das von Ihnen gekaufte Gerät entspricht der
RoHS-Richtlinie der EU (2011/65/EU). Es
enthält keinerlei Materialien, die gemäß der
Richtlinie als schädlich oder verboten gelten.
1.12 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu
recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern
über die bereitgestellten Recyclingbehälter
oder
die
entsprechenden
Sammelsysteme.
Recyceln
Sie
zum
Gesundheitsschutz
elektronische Geräte.
auf
Rädern
getrennt
vom
des
zu
örtlichen
Umwelt
-
und
elektrische
und
8 /28 DE
2.4 Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m2 Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder die-
se gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflich-
tet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittel-
barer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das
gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m2, die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, (kleine
Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu-
nehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an
den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes ver-
knüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn
das neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin
geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die
vorstehenden
für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber
Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte
bzw.
Versandflächen für Lebensmittel beinhalten,
die den oben genannten Verkaufsflächen ent-
sprechen. Die unentgeltliche Abholung von
Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer
Oberfläche von mehr als 100 cm2 enthalten und
Geräte beschränkt, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Für
alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der
Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für kleine Elektrogeräte
(s.o.), die der Endnutzer zurückgeben möchte, ohne
ein neues Gerät zu erwerben.
Kühlschrank / Bedienungsanleitung
Pflichten
gelten
auch
Gesamtlager
und