Allgemeines
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Allgemeines
2.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät (KKV-20/30) darf ausschließlich zum Greifen, Transportieren und Versetzen von Kabelkanälen mit Lichterweite
von 200-300 mm verwendet werden!
Das Gerät (KKV-20/30) ist mit einer Einhängeöse ausgerüstet und kann daher auch an einem Hebezeug/Trägergerät wie
Bagger, Ladekran und der gleichen befestigt werden.
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen (➔ Kapitel
„Sicherheit im Betrieb")!
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Die Tragfähigkeit (WLL) und Nennweiten/Greifbereiche des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
•
das Transportieren von Menschen und Tieren.
•
das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen,
Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser Betriebsanleitung
beschrieben sind.
•
das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät.
•
das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei
Abgleitgefahr besteht.
•
das Greifen von Greifgütern mit behandelten Oberflächen (wie
Lackierung, Beschichtung u. dergleichen), da dies zur Verminderung
des Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut führt.
Abgleitgefahr!
•
das Greifen und Transportieren von konischen und runden
Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht.
(Abbildung rechts) ➔
•
Steinlagen, die „Füße", „Bäuche" oder „blinde Abstandshalter"
haben.
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