Rosenbauer – HEROS-titan
7. PRÜFUNG, WARTUNG, NUTZUNGSDAUER
7.1 Allgemeines
Generell gelten die Hinweise und Vorschriften in der jeweiligen Verwenderinforma-
tion, die jedem Helm bei der Auslieferung an den Kunden beiliegt. Eine entspre-
chende Sicherheit für den Anwender kann nur erwartet werden, wenn alle Hinwei-
se in der Verwenderinformation strikt eingehalten werden. Rosenbauer kann nicht
verantwortlich gemacht werden für Schäden, die aus einer Nichtbeachtung (auch)
einzelner Punkte der Verwenderinformation resultieren.
7.2 Inspektion
Grundsätzlich müssen Helm, Innenausstattung und Zubehör vor und nach jedem
Einsatz auf eventuelle Beschädigungen überprüft werden. Ein beschädigter
Helm oder beschädigte Helmteile dürfen nicht mehr verwendet werden bzw.
sind defekte Teile unverzüglich zu erneuern. Nach jedem Einsatz, bei dem der
Helm außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt wurde (z.B. starker Aufprall,
Schlagbelastung, Fall, sonstige Krafteinwirkungen, direkte Flammeinwirkung,
hohe bzw. langanhaltende Hitzeeinwirkung, Chemikalieneinwirkung, Kontakt
mit Metallschmelzen u.ä.), müssen alle Helmbestandteile einer eingehenden
Überprüfung unterzogen werden, bevor der Helm wieder eingesetzt wird. Diese
Überprüfung muss durch eine entsprechend ausgebildete Fachkraft erfolgen,
wobei eine diesbezügliche Einschulung von Fachkräften seitens Rosenbauer
angeboten wird. Dabei sind sämtliche Helmteile sorgfältig zu überprüfen
und beschädigte Teile ausnahmslos zu erneuern, bevor der Helm weiter
verwendet wird. Es wird empfohlen, diese Überprüfung jedenfalls auch alle 2
Jahre durchzuführen sowie Überprüfung und ggf. Erneuerung von Helmteilen
entsprechend zu dokumentieren. Benutzen Sie niemals einen beschädigten Helm,
er könnte ggf. die erwartete Schutzfunktion nicht mehr erfüllen!
Helm-Bauteile sind umgehend durch Originalteile zu ersetzen, wenn eines
der folgenden Kriterien zutrifft bzw. anderweitig erkennbare Beschädigungen
vorliegen:
Helmschale + Visier
a) Risse jeder Art
b) Fehlende Bauteile
c) Kerben oder Schrammen, tiefer als 1 mm
d) Blasenbildung
e) Starke Oberflächenbeschädigung durch exzessive Hitze- oder Flammeinwirkung
f) Starke Beschädigung der Schutzlackierung
g) Beschädigung einzelner Bauteile
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