LEBENSDAUER
Die maximale Lebensdauer des Druckminderers beträgt 10 Jahre.
Nach dem Ablauf der Lebensdauer darf das Produkt nicht mehr verwen-
det werden. Der Eigentümer hat durch geeignete Maßnahmen und Vor-
gehensweisen sicherzustellen, dass das Produkt nicht wiederverwendet
wird.
Der Eigentümer des Geräts muss sicherstellen, dass das Produkt nicht
wiederverwendet wird. Hierbei sind die Anforderungen der „Richtlinie
2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle"
einzuhalten".
Gemäß dem Artikel 33 der REACH-Verordnung verpfl ichtet sich die Ge-
sellschaft GCE, s.r.o. als verantwortungsbewusster Hersteller, alle Kunden
darüber zu informieren, wenn die Materialien 0,1% oder mehr der auf der
Liste aufgeführten besonders besorgniserregenden Stoff e (SVHC) en-
DE
thalten. Die am häufi gsten für Körper und andere Messingbauteile ver-
wendeten Messinglegierungen enthalten 2-3% Blei (Pb), EG-Nr. 231-468-
6, CAS-Nr. 7439-92-1. Bei normalem Gebrauch wird Blei nicht in das Gas
oder in die Umwelt freigesetzt. Am Ende seiner Lebensdauer muss das
Erzeugnis von einem zugelassenen Metallrecyclingunternehmen entsorgt
werden, um eine wirksame Entsorgung des Materials bei minimalen Aus-
wirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu gewährleisten.
Bis zum heutigen Tag liegen uns keine Informationen vor, die darauf hin-
deuten, dass Materialien mit SVHC-Konzentrationen über 0,1% in GCE-
Produkten enthalten sind.
8.2. WARTUNG UND REPARATUR
REPARATUR
Die Reparatur umfasst den Ersatz folgender beschädigter oder fehlender
Bauteile:
•
Schnellkupplung,
•
Kolben.
Die Reparatur darf nur vom GCE autorisierten Personal durchgeführt wer-
den.
Alle zur Reparatur oder Wartung an GCE (oder autorisierte GCE Zentren)
eingesandte Produkte sind gemäß den Empfehlungen von GCE zu verpa-
cken. Der Grund der Einsendung ist deutlich und verständlich anzugeben
(Reparatur). Für Reparaturen ist eine kurze Fehler- oder Störungsbeschrei-
bung sowie die Angabe einer Vorgangsnummer vorteilhaft.
Die folgenden Bauteile von medizinischen Kombinationsventilen von GCE
dürfen auch ohne Reparaturgenehmigung von GCE vom Eigentümer er-
setzt werden:
•
Schutzkappen,
•
Flow-Regel Handräder und Etiketten,
•
Schlauchstutzen (inkl. O-Ring).
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