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Wartung
5.1
Wartungsintervall
Die Wartung muss gemäß Normvorgabe in folgenden Zeit-
abständen erfolgen:
1/4-jährlich bei Anlagen in Gewerbebetrieben
1/2-jährlich bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
jährlich bei Anlagen in Einfamilienhäusern
Sichtkontrolle
Die Anlage ist monatlich vom Betreiber durch Beobach-
tung von zwei Schaltspielen auf Betriebsfähigkeit und
Dichtheit zu überprüfen.
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5.2
Funktionsprüfung
Netzanschluss herstellen.
Schwimmerschalter anheben oder Pumpe per Taste
Handbetrieb am Schaltgerät aktivieren.
Pumpe läuft selbsttätig an.
Prüfen, ob gleichmäßige Laufgeräusche zu hören sind
und die Pumpe unterbrechungsfrei läuft.
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