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ENTSORGUNGSHINWEISE FÜR DEN ELEKTRISCHEN TEIL DES PRODUKTS
Gemäß Artikel 26 des Gesetzeserlass vom 14. März 2014 zur Umsetzung der Richtlinie
2012/19/EG und des Erlasses vom 4. März 2014 zur Umsetzung der Richtlinie 2011/65/EG
zur Verringerung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
und zur Abfallentsorgung.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät oder der Verpackung weist da-
rauf hin, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt von anderen Abfällen über
entsprechende Sammelstellen zu entsorgen ist� Das elektronische oder elektrische Altgerät
kann auch aussortiert und bei Anschaffung eines vergleichbaren Neugerätes an den Händler
zurückgegeben werden� Die entsprechende Altgerätesammlung zwecks umweltfreundlicher
Wiederverwertung verringert die Belastungen für Umwelt und Mensch und unterstützt die
Wiederverwendung und/oder das Recycling von wertvollen Wertstoffen�
Die nicht fachgerechte Entsorgung des Produkts durch den Benutzer kann je nach Geset-
zeslage mit Bußgeldern geahndet oder strafrechtlich verfolgt werden� Im Gerät enthaltene
Akkus oder Batterien sind getrennt über die entsprechenden Behälter für die Sammlung von
Altbatterien zu entsorgen�
ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUMULATOREN
Gemäß der Gesetzesverordnung 188 vom 20. November 2008 zur Umsetzung der Richtlinie
2006/66/EG im Umgang mit Altbatterien oder verbrauchten Akkus und ähnlichen Abfällen
weist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf der Batterie darauf hin, dass es ver-
boten ist, Altbatterien im Hausmüll zu entsorgen.
Batterien und Akkus enthalten stark umweltbelastende Stoffe� Der Benutzer ist verpflichtet,
Altbatterien über öffentliche Sammelstellen oder entsprechende Behälter zu entsorgen� Die-
ser Service ist kostenlos� Auf diese Weise werden die gesetzlichen Anforderungen eingehal-
ten und die Umwelt geschont� Die Symbole zur Kennzeichnung der in Batterien und Akkus
enthaltenen Gefahrstoffe sind wie folgt: Hg= Quecksilber, Cd= Cadmium, Pb= Blei�
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