Deutsch
2.2
Personalqualifikation
Das Personal für die Montage, Bedienung und Wartung muss die entsprechende Qualifi-
kation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und Überwa-
chung des Personals sind durch den Betreiber sicherzustellen. Liegen dem Personal nicht
die notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Falls erfor-
derlich kann dies im Auftrag des Betreibers durch den Hersteller des Produktes erfolgen.
2.3
Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann eine Gefährdung für Personen, die
Umwelt und Produkt/Anlage zur Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshin-
weise führt zum Verlust jeglicher Schadensersatzansprüche.
Im Einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
• Gefährdungen von Personen durch elektrische, mechanische und bakteriologische Ein-
wirkungen,
• Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen,
• Sachschäden,
• Versagen wichtiger Funktionen des Produktes/der Anlage,
• Versagen vorgeschriebener Wartungs- und Reparaturverfahren.
2.4
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden natio-
nalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und
Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
2.5
Sicherheitshinweise für den Betreiber
Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt, durch Personen (einschließlich Kinder) mit einge-
schränkten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder mangels Erfahrung
und/oder mangels Wissen benutzt zu werden, es sei denn, sie werden durch eine für ihre
Sicherheit zuständige Person beaufsichtigt oder erhielten von ihr Anweisungen, wie das
Gerät zu benutzen ist.
Kinder müssen beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht mit dem Gerät
spielen.
• Führen heiße oder kalte Komponenten am Produkt/der Anlage zu Gefahren, müssen diese
bauseitig gegen Berührung gesichert sein.
• Berührungsschutz für sich bewegende Komponenten (z.B. Kupplung) darf bei sich im
Betrieb befindlichem Produkt nicht entfernt werden.
• Leckagen (z.B. Wellendichtung) gefährlicher Fördermedien (z.B. explosiv, giftig, heiß)
müssen so abgeführt werden, dass keine Gefährdung für Personen und die Umwelt ent-
steht. Nationale gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
• Leicht entzündliche Materialien sind grundsätzlich vom Produkt fernzuhalten.
• Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen. Weisungen lokaler oder
genereller Vorschriften (z.B. IEC, VDE usw.) und der örtlichen Energieversorgungsunter-
nehmen sind zu beachten.
2.6
Sicherheitshinweise für Montage- und Wartungsarbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Montage- und Wartungsarbeiten von autori-
siertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, das sich durch eingehendes
Studium der Betriebsanleitung ausreichend informiert hat.
Die Arbeiten an dem Produkt/der Anlage dürfen nur im Stillstand durchgeführt werden.
Die in der Einbau- und Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen
des Produktes/der Anlage muss unbedingt eingehalten werden.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen alle Sicherheits- und Schutzeinrichtun-
gen wieder angebracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
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WILO SE 02/2015