EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
UND EINBAUERKLÄRUNG FÜR
UNVOLLSTÄNDIGE MASCHINEN
Übereinstimmungserklärung mit den Richtlinien:
2014/35/EU (NSR); 2014/30/EU (EMV); 2006/42/EG (MRL)
ANHANG II, TEIL B
Der Hersteller V2 S.p.A., mit Sitz in
Corso Principi di Piemonte 65, 12035, Racconigi (CN), Italien
Erklärt unter eigener Haftung, dass:
der Automatismus Modell:
JETXL24, JETXL230
Beschreibung: Elektromechanisches Stellglied für Tore
•
für die Inkorporation in ein/e Tor bestimmt ist und eine
Maschine darstellt gemäß Richtlinie 2006/42/EG.
Diese Maschine darf nicht in Betrieb genommen werden bevor
sie nicht als den Bestimmungen der Richtlinie 2006/42/EG -
89/106/CE konform erklärt wird
•
konform mit den wesentlichen anwendbaren Bestimmungen
der Richtlinien ist:
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Anhang I, Kapitel 1)
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit 2014/30/EU
Richtlinie RoHS-3 2015/863/EU
EINSATZEIN-
SCHRÄNKUNGEN
Stellen Sie vor der Installation des
Produkts sicher, dass der Torflügel
Abmessungen aufweist, die innerhalb
der Grenzwerte liegen, die auf GRAFIK
1 angegeben werden.
kg - max. Gewicht des Torflügels
m - max. Länge des Torflügels
m
ACHTUNG!
•
Torflügel mit einer Länge
von mehr als 5 m müssen mit
Paneelen versehen werden.
•
Das Elektroschloss ist bei Längen
von 4 m aufwärts obligatorisch.
•
Bei Längen von mehr als 5 m
müssen Anschläge am Boden
vorgesehen werden.
Die technische Dokumentation steht den zuständigen Behörden
auf begründete Anfrage zur Verfügung bei: V2 S.p.A., Corso
Principi di Piemonte 65, 12035, Racconigi (CN), Italien
Folgende Person ist autorisiert, die Inkorporationserklärung zu
unterzeichnen und die technische Dokumentation zur Verfügung
zu stellen:
Sergio Biancheri
Gesetzlicher Vertreter von V2 S.p.A.
Racconigi, 01/06/2019
GRAFIK 1
800
700
600
500
400
300
200
100
0
1000
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100
0
1000
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m
2000
3000
4000
m
JETXL24
5000
6000
7000
JETXL230
5000
6000
7000
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