GARANTIE / GUARANTEE / GARANZIA / GARANTIE
Garantie / Gewährleistung
Garantieerklärung: Für Ihren Austroflamm Kaminofen garantieren wir für die einwandfreie
Funktion des Korpus sechs Jahre, aller weiteren Bauteile aus Stahl und Guss zwei Jahre ab dem
Erstverkaufsdatum.
Stahl- und Gussteile, die während der Garantiezeit Material- und/oder Verarbeitungsmängel
aufweisen („Garantiefall"), werden gegen Neuteile ersetzt, sofern der Garantiefall nach Kenntnis
innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht wird. Funktionsprobleme an
elektronischem Zubehör (z.B.: AIR+ automatische Luftsteuerung, etc.) berechtigen lediglich zur
Garantiebeanspruchung für das jeweilige Zubehör.
Unsere Garantieleistung umfasst lediglich die kostenlose Lieferung der Neuteile.; Arbeits- und
Wegzeiten werden davon nicht erfasst.
Ausnahmen: Wir gewähren keine Garantie auf Verschleißteile (z.B.: Keramott, Dichtungen),
Oberflächenbeschichtungen, Lack, Glas und Keramiken. Bei derartigen Mängeln ist kein
Garantiefall eingetreten.
Beim Anheizen, im Betrieb und beim Auskühlen kommt es vor, dass Ihr Kaminofen Geräusche
(Knistern, leises Klacken, etc.) verursacht. Ursache dafür ist die unterschiedliche Ausdehnung der
verschiedenen Materialien unter Temperatureinwirkung in Ihrem Kaminofen. Derartige Geräusche
berechtigen nicht zu Garantieleistungen und stellen keinen Garantiefall dar.
Der räumliche Geltungsbereich unserer Garantie erstreckt sich auf Österreich, Deutschland und
Frankreich. Für alle übrigen Länder gelten gesonderte Bedingungen des Importeurs im jeweiligen
Land.
Kein Garantiefall tritt ein, wenn sich Ihr Austroflamm Kaminofen nicht im räumlichen
Geltungsbereich der Garantie befindet, woran auch eine Beförderung oder Versendung durch
Austroflamm nichts ändert."
Voraussetzungen: Ein Garantiefall ist nur dann ersatzfähig, wenn Ihr Austroflamm Kaminofen
gemäß dem Benutzerhandbuch betrieben, gewartet und von einem von Austroflamm
autorisiertem Fachmann installiert und in Betrieb genommen wurde. Zur Ersatzfähigkeit des
Garantiefalles muss das Inbetriebnahmeprotokoll spätestens ein Monat nach Erstinbetriebnahme
bei Austroflamm eingelangt sein. Zur Inan-spruchnahme der Garantie dürfen Reparaturen an
Ihrem Kaminofen nur durch einen von Austroflamm autorisierten Servicetechniker durchgeführt
werden.
Der Garantieanspruch wird mit der Rechnung und Seriennummer bei dem Austroflamm
Fachhändler über den der Kauf erfolgte geltend gemacht. Eine ungerechtfertigte
Garantieinanspruchnahme wird Ihnen rückbelastet.
Gewährleistung: Durch diese Garantie bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte uns
gegenüber unberührt. Sollte Ihr Austroflamm Kaminofen bereits im Zeitpunkt der Übergabe
mangelhaft sein, können Sie sich jedenfalls an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung
wenden, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch
genommen wird.
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