Scheuerstellen, Dehnung, Beschädigung der Beschichtung,
sachgemässe Ausführung von eventuellen Reparaturen und
sonstige Auffälligkeiten untersucht.
· Eventuell
notwendige
Reparaturen
Originalmaterialien
nach
durchzuführen.
Sichtkontrolle der Leinen
· Sämtliche Leinen sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies
betrifft z.B. Beschädigungen der Nähte oder des Mantels, Risse,
Knicke, Scheuerstellen, Kernaustritte, Verdickungen usw.
· Beschädigte Leinen sind durch Originalmaterial (Leine und
Faden) in identischer Verarbeitung zu ersetzen.
Sichtkontrolle der Verbindungsteile
· Die Tragegurte sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies
betrifft z.B. Beschädigungen der Nähte oder Risse, Knicke,
Scheuerstellen
usw.
Die
Beschädigungen zu überprüfen und es ist zu kontrollieren, ob sie
fest geschlossen sind.
· Die
Länge der
Tragegurte (nicht
beschleunigt) ist unter 5daN Last zu vermessen. Toleranzwert:
+/-5mm
· Beschädigte
Leinenschlösser
Beschädigte Tragegurte müssen ersetzt oder nach Anweisung des
Herstellers repariert werden.
Vermessung der Leinenlängen
Diese erfolgt unter 5daN Last nach Anweisung des Herstellers.
Toleranzwert +/-10 mm darüber hinausgehende Toleranzen sind im
Einzelfall nach Ermessen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Dehnung und Rückstellung der Leinen
Diese erfolgt unter 20 daN Last nach Anweisung des Herstellers.
Maximal zulässiger Rückstellwert + 10 mm darüber hinaus gehende
Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermessen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Bei Aramidleinen wird je eine mittlere Leine Stammleine, mittlere
Leine und Galerieleine der A- und B-Ebene bis zur Bruchlast belastet.
Die minimal erforderliche Festigkeit beträgt für die Summe aller A-
und B-Stammleinen 8G bezogen auf das maximal zulässige
Startgewicht und für die Summe aller übrigen Stammleinen 6G. Die
sind
nur
mit
den
Anweisung
des
Herstellers
Leinenschlösser
sind
auf
beschleunigt und voll
müssen
ersetzt
werden.
darüberliegenden
Leinen
Festigkeit der darunterliegenden Leine haben.
Kontrolle der Kappenfestigkeit
Diese erfolgt nach Herstelleranweisung entsprechend der TS-108
Norm. Grenzwert ebenfalls entsprechend TS-108 Norm.
Kontrolle der Luftdurchlässigkeit
Erfolgt nach Herstelleranweisung mit der Kretschmer Textiluhr. Der
Grenzwert beträgt 15 Sek.
Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung
Im Normalfall besteht bei Einhaltung der oben angegebenen
Toleranzwerte kein Grund die Trimmung oder Einstellung zu ändern.
Im Einzelfall liegt es jedoch im Ermessen des Prüfers eine Trimm-
Korrektur vorzunehmen, z.B. wenn sämtliche Toleranzen der A-
Leinen im Plus-Bereich und sämtliche Toleranzen der D-Leinen im
Minus-Bereich liegen.
Checkflug
Im
Normalfall
ist
Verfahrenseinweisungen
kein
besondere Umstände vorliegen liegt es im Ermessen des Prüfers
einen Checkflug vorzunehmen. Hierbei sind die Anweisungen des
Herstellers zu beachten.
Dokumentation
Die jeweiligen Prüfergebnisse, die Beurteilung des Gesamtzustandes
des Gleitsegels, sowie Reparaturen und Korrekturen sind im
Prüfprotokoll des Herstellers festzuhalten. Die Soll-, Ist- und
Differenzwerte
der
Leinenlängen
festzuhalten. Das Prüfprotokoll und das Leinenmessblatt ist
zusammen mit dem Betriebshandbuch aufzubewahren. Dem
Hersteller ist unverzüglich eine Kopie des Prüfprotokolls und des
Leinenmessblatts
auszuhändigen.
Nachprüfung, sowie die Fälligkeit zur nächsten Nachprüfung ist mit
Datum und Unterschrift des Prüfers und dessen Prüfernummer auf
oder neben dem Typenschild festzuhalten.
48
müssen
insgesamt
mindestens
bei
Befolgen
der
vorliegenden
Checkflug
erforderlich.
sind
im
Leinenmessblatt
Die
Durchführung
die
Sollten
der