Entsorgen
Entsorgen
Hinweis auf die Elektro- und Elektronik Alt-
geräte EG-Richtlinie
Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät am
Ende seiner Lebensdauer nicht mit dem Hausmüll ent-
fernt werden. Die Entsorgung kann über entsprechende
Sammelstellen in Ihrem Land erfolgen. Befolgen Sie die
örtlichen Vorschriften bei der Entsorgung der Materialien.
Entsorgen Sie das Gerät gemäß der Elektro-
und Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie
2002/96/EC - WEEE (Waste Electrical and
Electronic Equipment). Bei Rückfragen wenden
Sie sich an die für die Entsorgung zuständige
kommunale Behörde. Rücknahmestellen für
Ihre Altgeräte erhalten Sie z. B. bei der örtli-
chen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, den ört-
lichen Müllentsorgungsunternehmen oder bei
Ihrem Händler.
Hinweis auf RoHS EG-Richtlinie
Das Gerät entspricht der RoHS Richtlinie.
Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie bedeutet, dass das
Produkt oder Bauteil keine der folgenden Substanzen in
höheren Konzentrationen als den folgenden Höchstkon-
zentrationen in homogenen Materialien enthält, es sei
denn, die Substanz ist Teil einer Anwendung, die von der
RoHS-Richtlinie ausgenommen ist:
a) 0,1 % Blei (nach Gewicht),
b) Quecksilber,
c) sechswertiges Chrom,
d) polybromiertes Biphenyl (PBB) und polybromierte
Diphenylether
e) 0,01 % Kadmium (nach Gewicht)
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