Transport
4. Gerät auf die Seite kippen und mit einem
Handfeger oder einer Bürste das Mähwerk
reinigen.
8.3
Schneidmesser kontrollieren und
erneuern
WARNUNG!
Schwere Verletzungen durch weg-
schleudernde Messerteile
Ein abgenutztes, gerissenes oder be-
schädigtes Schneidmesser kann bre-
chen, und seine Teile können zu gefährli-
chen Geschossen werden.
■
Kontrollieren Sie das Schneidmesser
regelmäßig auf Beschädigungen.
■
Benutzen Sie den Rasenmäher nicht,
wenn das Schneidmesser abgenutzt
oder beschädigt ist.
■
Lassen Sie stumpfe oder beschädig-
te Schneidmesser nur von einer AL-
KO Servicestelle oder einem autori-
sierten Fachbetrieb schärfen bzw. er-
neuern.
■
Um Vibrationen zu vermeiden, müssen
Schneidmesser und Messerschraube immer
zusammen ausgetauscht werden.
■
Nachgeschliffene Schneidmesser müssen
ausgewuchtet sein. Nicht ausgewuchtete
Schneidmesser führen zu starken Vibratio-
nen und beschädigen den Mäher.
8.4
Reparaturarbeiten
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei Reparaturarbei-
ten
Unsachgemäße Reparaturen können zu
schweren Verletzungen und Beschädi-
gungen des Geräts führen.
■
Reparaturarbeiten dürfen nur AL-KO
Servicestellen oder autorisierte Fach-
betriebe durchführen!
In folgenden Fällen die AL-KO Servicestelle auf-
suchen:
■
Motor startet nicht mehr.
■
Gerät ist auf ein Hindernis aufgefahren.
■
Schneidmesser und/oder Motorwelle sind
verbogen.
■
Gerät vibriert und läuft unruhig.
■
Akku ist ausgelaufen oder beschädigt.
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9 TRANSPORT
HINWEIS
Die Nennenergie des Akkus/der Akkus
beträgt weniger als 100 Wh. Beachten
Sie deshalb die nachfolgenden Trans-
porthinweise!
Der enthaltene Li-Ion Akku unterliegt dem Ge-
fahrgutrecht, kann jedoch unter vereinfachten Be-
dingungen transportiert werden:
■
Durch den privaten Benutzer kann der unbe-
schädigte Akku ohne weitere Auflagen auf
der Straße transportiert werden, sofern die-
ser einzelhandelsgerecht verpackt ist und der
Transport Privatzwecken dient. Die Ge-
wichtsobergrenzen für einzeln versendete
Akkus sind zu beachten:
■
max. 30 kg Gesamtgewicht je Paket beim
Transport auf Straße, Schiene und Was-
ser
■
keine Gewichtsobergrenze beim Luft-
transport, aber max. 2 Stück je Paket
■
Bei Vermutung einer Beschädigung des Ak-
kus (z. B. durch Herunterfallen des Geräts)
ist der Transport unzulässig.
■
Gewerbliche Nutzer, welche den Transport in
Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchfüh-
ren (z. B. Lieferungen von und zu Baustellen
oder Vorführungen), können diese Vereinfa-
chung ebenfalls in Anspruch nehmen.
In beiden o. g. Fällen müssen zwingend Vorkeh-
rungen getroffen werden, um ein Freiwerden des
Inhalts zu verhindern. In anderen Fällen sind die
Vorschriften des Gefahrgutrechts zwingend ein-
zuhalten! Bei Nichtbeachtung drohen dem Ab-
sender und ggf. dem Beförderer empfindliche
Strafen.
Weitere Hinweise zu Beförderung und
Versand
■
Transportieren bzw. Versenden Sie Lithium-
Ionen Akkus nur im unbeschädigtem Zu-
stand!
■
Sichern Sie das Gerät so, dass eine unbeab-
sichtigte Inbetriebnahme während der Beför-
derung verhindert wird.
■
Sichern Sie das Gerät durch eine starke Au-
ßenverpackung (Versandkarton). Verwenden
Sie möglichst die Originalverpackung des
Herstellers.
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