B.
Asbestsaugers (nach TRGS 519)
ACHTUNG!
Die geeignete Industriesaugers zum Asaugung von
Asbestos sind: 3707/10 AA - 3907 AA - 3907 W AA - 3907/18
AA.
1.
Nach dem Einsatz des Asbestsaugers im abgeschotteten
Bereich im Sinne der TRGS 519 darf der Asbestsauger
nicht mehr im sog. Weißbereich eingesetzt werden.
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn der Asbestsauger
zuvor von einem Sachkundigen gemäß TRGS 519
Nr. 2.7 vollständig (d.h. nicht nur die Außenhülle,
sondern auch z. B. der Kühlluftraum, Einbauräume für
elektrische Betriebsmittel, die Betriebsmittel selbst, usw.)
dekontaminiert worden ist.
Dies ist vom Sachkundigen schriftlich festzuhalten und
abzuzeichnen.
2.
Fest eingebaute Filter werden nur in geeigneten Bereichen
(z.B. sog. Dekontaminationsstationen) von einem
Sachkundigen ersetzt.
3.
Der Filterwechsel darf nur von unterwiesenen Personen
gemäß Betriebsanleitung durchgeführt werden.
4.
Beim Befördern des Industriesaugers für Asbest, den
Ansaugstutzen mit dem Verschlussstopfen immer
verschließen. Vor dem Befördern des Gerätes aus dem
kontaminierten Bereich, ist die unter Punkt 1 beschriebene
Reinigung durchzuführen.
Sofern der Industriesauger nicht ausreichend
gereinigt wurden kann, muss es sorgfältig in einen
undurchdringlichen dichten Sack verpackt werden.
Dies ist vom Sachkundigen schriftlich festzuhalten und
abzuzeichnen.
5.
Einbau des Auslassschlauchs: den Schlauch auf
den Luftauslassstutzen des Saugers stecken (der
Auslassstutzen befindet sich auf dem Schalldämpfer des
Luftauslasses).
Die Schelle festziehen, um das Abrutschen des
Schlauches zu vermeiden.
6.
Die Entsorgung des Staubbehälters darf nur von
unterwiesenen Personen durchgeführt werden.
Hinweis
Bei der Punkte 2 - 3 - 4 - 6 sich wenden auch an den Abschnitt
„Wartung, Reinigung und Entsorgung" der vorhandenen
Betriebsanleitung.
01/2015
3707 - 3907 - 3907 L, M, H - 3907/18 - 3907/18 L, M, H
3707/10 - 3707/10 L, M, H - 3907 W - 3907 W L, M, H
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