ū Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische und chemische
Einwirkungen ;
ū Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen.
1.4 SICHERHEITSBEWUSSTES ARBEITEN
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden
nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs-
und Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
1.5 SICHERHEITSHINWEISE FÜR DEN BETREIBER/BEDIENER
• Führen heiße oder kalte Teile zu Gefahren, müssen diese Teile bauseitig gegen
Berührung gesichert sein.
• Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B. Kupplung) darf bei sich in Betrieb
befindlicher Maschine nicht entfernt werden.
• Leckagen (z.B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördergüter (z.B. explosiv, giftig,
heiß) müssen so abgeführt werden, dass keine Gefährdung für Personen und Umwelt
entsteht. Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
• Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen (Einzelheiten hierzu siehe
z.B. in den Vorschriften des VDE und der örtlichen Energieversorgungsunternehmen).
1.6 SICHERHEITSHINWEISE FÜR WARTUNGS-, INSPEKTIONS- UND
MONTAGEARBEITEN
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, das sich durch
eingehendes Studium der Betriebsanleitung ausreichend informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an dem Schaltgerät nur im spannungslosen Zustand
durchzuführen.
Niveausteuerungen, die gesundheitsgefährdende Medien eingesetzt werden, müs-
sen dekontaminiert werden. Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen alle
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder angebracht bzw. in Funktion gesetzt
werden.
Vor der (Wieder)inbetriebnahme sind die im Abschnitt 5. Inbetriebnahme aufgeführten
Punkte zu beachten.
1.7 EIGENMÄCHTIGER UMBAU UND ERSATZTEILHERSTELLUNG
Umbau oder Veränderungen dem Schaltgerät sind nur nach Absprache mit dem
Hersteller zulässig. Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zubehör dienen
der Sicherheit. Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für die daraus entste-
henden Folgen aufheben.
1.8 UNZULÄSSIGE BETRIEBSWEISEN
Die Betriebssicherheit der gelieferten Niveausteuerung ist nur bei bebstimmungs-
gemäßer Verwendung entsprechend Abschnitt 3. Allgemeines der Betriebsanleitung
gewährleistet. Die im Datenblatt angegebenen Grenzwerte dürfen auf keinen Fall
überschritten werden.
2. TRANSPORT, ZWISCHENLAGERUNG UND ENTSORGUNG
2.1 TRANSPORT UND ZWISCHENLAGERUNG
• Der Transport und Versand der Niveausteuerung sollte nur in der Originalverpackung
erfolgen.
• Zum Zwischenlagern genügt die Aufbewahrung an einem kühlen, trockenen, frost-
freien und dunklen Ort.
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