10.2 Hinweise
für Schall- und
Vibrationswerte
10.3 Hinweis zur
Lärmbelästigung
11. Garantie-
erklärung
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• Warnung! Abhängig davon, wie Sie das Elektrowerkzeug
einsetzen, können die tatsächlichen Vibrationswerte von
dem angegebenen abweichen.
• Ergreifen Sie Maßnahmen, um sich gegen
Vibrationsbelastungen zu schützen. Berücksichtigen Sie
dabei den gesamten Arbeitsablauf, also auch Zeitpunkte,
zu denen das Elektrowerkzeug ohne Last arbeitet oder
ausgeschaltet ist.
• Geeignete Maßnahmen umfassen unter anderem eine
regelmäßige Wartung und Pflege des Elektrowerkzeuges
und der Werkzeugaufsätze, Warmhalten der Hände,
regelmäßige Pausen sowie eine gute Planung der
Arbeitsabläufe.
Eine gewisse Lärmbelästigung durch dieses Werkzeug ist nicht
vermeidbar. Verlegen Sie lärmintensive Arbeiten auf zugelassene
und dafür bestimmte Zeiten. Halten Sie sich ggf. an Ruhezeiten und
beschränken Sie die Arbeitsdauer auf das Notwendigste. Zu Ihrem
persönlichen Schutz und zum Schutz von in der Nähe befindlicher
Personen ist ein geeigneter Gehörschutz zu tragen.
Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gewährt der
Hersteller eine Garantie gemäß den Gesetzen Ihres Landes, mindestens
jedoch 1 Jahr (in Deutschland 2 Jahre).
Garantiebeginn ist das Verkaufsdatum des Gerätes an den Endverbraucher.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material-
oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von einem autorisierten
Kundendienst durchgeführt werden. Um Ihren Garantieanspruch geltend
zu machen ist der Original-Verkaufsbeleg (mit Verkaufsdatum) beizufügen.
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