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Inbetriebnahme

Vor dem Unterbrechen oder Schließen von Gleichstromverbindungen, z.B.
Ladestromkabel an der Batterie, ist das Gerät netzseitig abzuschalten. Netzste-
cker ziehen. Der Ladeautomat ist in Betrieb sobald die Netzverbindung herge-
stellt ist.
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Laden einer Batterie
Wird geladen, obwohl die Batterie einen Zellenschluss hat, oder die Ladeau-
tomatik außer Betrieb ist, werden explosive Gase (Knallgas) freigesetzt. Sor-
gen Sie daher im Batterieraum für ausreichend Außenbelüftung. Vermeiden Sie
Funken und offene Flammen! Batterien mit Zellenschluss dürfen nicht geladen
werden!
Voraussetzungen
Die Batterie muss eine Nennspannung von 12 V und eine Mindestkapazität von
60 Ah besitzen. Batterien unter dieser Mindestkapazität werden nur unzurei-
chend geladen. Die Betriebsspannung der Batterie darf nicht unter 1,5 V abge-
fallen sein. Unter diesem Wert findet keine Ladung statt. Batterien mit Zellen-
schluss dürfen nicht geladen werden. Explosionsgefahr durch Knallgasentwick-
lung!
Ladevorgang
Das Laden der Batterie erfolgt automatisch. Nach zwischenzeitlichem Netzaus-
fall wird entsprechend der Batteriespannung erneut geladen. Der Hauptlade-
vorgang wird beendet, wenn die Batteriespannung 14,4 V erreicht. Nach Ab-
lauf des Zeitglieds von 6 Stunden erfolgt die Umschaltung auf Erhaltungsla-
dung von konstant 13,8 V.
Parallelbetrieb
Die Parallelschaltung erfolgt automatisch. Sie ist im Fahrbetrieb von der An-
steuerung durch die Lichtmaschine und im Netzbetrieb vom Ladezustand der
Versorgungsbatterie abhängig.
Anmerkung
Bei Parallelbetrieb soll der Verbraucherstrom kleiner als der maximale Lade-
strom von 12 A sein. Nur so ist sichergestellt, dass die Batterie aufgeladen
wird, obwohl Verbraucher versorgt werden.
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