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10. GARANTIEBEDINGUNGEN
- Der Garantiezeitraum beträgt vier Jahre ab Lieferdatum. Als Lieferdatum gilt das Rechnungsdatum
zum Zeitpunkt des Kaufs durch den Endverbraucher. Falls keine Rechnung mehr vorhanden ist,
gilt das Produktionsdatum.
- Der Endverbraucher ist verpflichtet, Niko schriftlich über einen Produktmangel innerhalb von
zwei Monaten nach dessen Feststellung zu informieren.
- Im Falle eines Mangels hat der Endverbraucher nur Recht auf kostenlose Reparatur oder Ersatz
des Produkts. Eine Entscheidung darüber obliegt allein Niko.
- Niko ist nicht für Mängel oder Schäden verantwortlich, die durch fehlerhafte Installation,
nicht bestimmungsgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauch, durch falsche Bedienung,
Anpassen/Ändern des Produktes, infolge von unsachgemäßer Wartung entgegen den
Wartungsvorschriften oder die sich aus äußeren Umständen, wie beispielsweise infolge
Feuchtigkeit oder Überspannung, ergeben.
- Zwingende Vorschriften der nationalen Gesetzgebung bezüglich des Verkaufs von
Konsumgütern und zum Verbraucherschutz haben vor den obigen Bestimmungen Vorrang in
den Ländern, in denen Niko direkt oder über seine Neben- oder Tochtergesellschaften, Filialen,
Vertriebsstellen, Agenten oder über feste Vertreter verkauft.
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R,L,C
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