D
8.
P lanung des Sole-Erdwärme-
8 B
tauschersystems
8.1
P lanungsvoraussetzungen
2 8 B
Ausschlaggebend für die Planung und Aus-
legung einer Lüftungsanlage mit Sole-
Erdwärmetauscher EW ist die Beschaffenheit
des Erdreichs sowie unter- und oberirdische
Gegebenheiten.
Beschaffenheit des Erdreichs
Wichtig für eine thermische, oberflächennahe
Erdwärmenutzung mit Wärmeentzug ist die:
● spezifische Wärmekapazität des
Erdreiches
● Wärmeleitfähigkeit des Erdreiches
● Dichte des Erdreiches
● Wasser-/Wasserdampfdiffusion
Im Erdreich zu beachten sind zum Beispiel
● Einbauten
● Kabeltrassen
● Entwässerungen usw.
Auf dem Grundstück zu beachten sind
zum Beispiel
● Grundstücksgrenzen
● Bebauungen
● Befahrbarkeit
● Vegetation
Für die Verlegung ist der geologische Aufbau
von großer Wichtigkeit. Danach richtet sich
die Verlegetiefe, Verlegeabstand und die
mögliche spezifische Entzugsleistung des
Erdkollektors.
Da die Bodentemperaturen in 1 m Tiefe auch
ohne Wärmenutzung den Gefrierpunkt
erreichen kann und in einer Tiefe von 2 m die
von der Erdoberfläche zufließende Wärme-
menge abnimmt, sollte die Verlegetiefe
zwischen 1,2 m und 1,5 m liegen.
In dieser Tiefe herrschen im Jahresverlauf
zwischen 7 °C und 13 °C. Dieses
Temperaturniveau kann sehr effektiv zu
Heizzwecken im Winter und zu Kühlzwecken
im Sommer genutzt werden.
10
8.2
F achliche Anforderungen an das
2 9 B
Personal
● Rohr-Verlegearbeiten, einschließlich der
hydraulischen Anbindung an den Sole-
Erdwärmetauscher, sind durch ausge-
bildetes und erfahrenes Fachpersonal
durchzuführen und zu beaufsichtigen.
● Die mit Verlegearbeiten zu beauftragenden
Bauunternehmen müssen die dafür
erforderliche Befähigung besitzen und
nachgewiesen haben.
● Die Befähigung gilt als nachgewiesen,
wenn das ausführende Bauunternehmen
die entsprechende DVGW-Bescheinigung
gemäß DVGW GW301 sowie GW303 bzw.
DVGW GW331 besitzt.
● Bei den Verlegearbeiten und Prüfungen
sind das Arbeitsblatt W400-2 sowie nach-
folgende Vorschriften der Berufsgenossen-
schaften bzw. Arbeitsschutzinspektionen
und die allgemeinen technischen
Vorschriften für Bauleistungen der VOB
Teil C nach DIN 18300, DIN 18303 und
DIN 18307 zu berücksichtigen.
● Besonderes Augenmerk ist auf die
Einhaltung der EG-Richtlinie 92/57/EWG
sowie der Baustellenverordnung zu legen.