Schließen Sie bei einem Schornsteinbrand die Tür
sowie die Luftzufuhr für Kaminofen bzw. Einsatz.
Rufen Sie die Feuerwehr.
Nach einem Schornsteinbrand muss der Schorn-
stein in jedem Fall von einem zugelassenen
Schornsteinfeger inspiziert werden, bevor das
Produkt wieder verwendet werden darf.
Aufbewarung des Holzes
Um trockenes Holz zu garantieren, soll der Baum im
Winter gefällt werden und im Sommer zum Trocknen
geschnitten, unter einem Dach, bei guter Ventilation
aufbewahrt werden. Das Holz soll nicht mit einer
Plastikplane abgedeckt sein, die bis zum Boden re-
icht, da dies wie eine Isolierng wirkt und das Holz nicht
trocknen läßt. Lagern Sie immer ein paar Tage vor der
Benutzung kleinere Mengen von Holz drinnen, damit die
Feuchtigkeit an der Oberfläche des Holzes
verdampfen kann.
Befeuern
Wenn zu wenig Verbrennungsluft zugeführt wird, kann
das Glas verrußen. Deshalb ist es wichtig, gleich nach
dem Beladen Luft zuzuführen; das schafft kräftige
Flammen in der Brennkammer und es verbrennen auch
die Gase. Öffnen Sie das Sekundärluftventil / Regler für
die Verbrennungsluft und lehnen Sie die Feuerraumtür
nur leicht an, so daß die Flammen gut greifen können.
Beachten Sie, daß eine zu hohe Luftzufuhr bei
geschlossener Feuerraumtür Ihr Gerät auf extreme
Temperaturen aufheizen kann und ein
unkontrollierbares Feuer hervorruft. Deshalb sollen Sie
nie die Brennkammer ganz mit Holz anfüllen.
Das Ziel ist ein gleichmäßiges Feuer bei geringer
Holzmenge. Wenn Sie zu viele Holzscheite in die Glut
legen, kann die zugeführte Luft nicht genügend erwärmt
werden und die Gase entweichen unverbrannt durch
den Schornstein.
Ihr Nordpeis-Gerät ist nur für Verbrennung von
Schnittholz konstruiert und zugelassen.
Überhitzen Sie niemals Ihr Gerät; es können irreparable
Schäden verursacht werden, die von der Garantie nicht
gedeckt werden.
Achtung! Es ist verboten, imprägniertes oder
lackiertes Holz, Plastik, Furnier, Spanplatten,
Milchkartons und jede Art von Abfall in Ihrem
Gerät zu verbrennen.
Diese Materialien entfachen bei der Verbrennung
giftige, ätzende Gase wie Dioxin, die Ihnen,
der Umwelt und Ihrem Gerät schaden.
Überhitzen Sie niemals Ihr Gerät; es können
irreparable Schäden verursacht werden, die von
der Garantie nicht gedeckt werden.
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10. Grundsätzliche Anforderungen
Für die Installation der gesamten Feuerungsanlage sind
alle örtlichen Gesetzte, Baubestimmungen und Verord-
nungen zu beachten.
Insbesondere sind die folgenden Normen und Gesetze
einzuhalten:
1) TR.OL : Technische Regeln für das Ofen und Lufthei-
zungsbauhandwerk
2) DIN 18896: Feuerstätten für feste Brennstoffe -
Technische Regeln für die Installation
3) FeuVO: Feuerungsverordnung der einzelnen
Bundesländer
4) LBO: Landesbauordnung der einzelnen
Bundesländer
5) EnEV: Energieeinsparverordnung
6) 1. BImSchV : 1. Bundesimmissionsschutzverordnung:
Verordnung über kleine und mittlere
Feuerungsanlagen
Verbrennungsluft
Wenn Kamineinsätze raumluftabhängige Feuerstätten
sind, die Ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum
entnehmen, muss der Betreiber für ausreichende
Verbrennungsluft sorgen. Bei abgedichteten Fenstern
und Türen (z. B. in Verbindung mit Energiesparmaß-
nahmen) kann es sein, dass die Frischluftzufuhr nicht
mehr gewährleistet ist, wodurch das Zugverhalten des
Kamineinsatzes beeinträchtigt werden kann. Dies kann
Ihr Wohlbefinden und unter Umständen Ihre Sicherheit
beeinträchtigen. Ggf. muss für eine zusätzliche
Frischluftzufuhr, z. B. durch den Einbau einer
Luftklappe in der Nähe des Kamineinsatzes oder
Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach außen
oder in einen gut belüfteten Raum (ausgenommen
Heizungskeller), gesorgt werden. Insbesondere muss
sichergestellt bleiben, dass Verbrennungsluftleitungen
während des Betriebes der Feuerstätte offen sind.
Dunstabzugshauben, die zusammen mit Feuerstätten
im selben Raum oder Raumluftverbund installiert sind,
können die Funktion des Ofens negativ beeinträchtigen
(bis hin zum Rauchaustritt in den Wohnraum, trotz
geschlossener Feuerraumtür) und dürfen somit
keinesfalls gleichzeitig mit dem Ofen betrieben werden.
Verbrennungsluftleitungen
Für die brandschutztechnischen Anforderungen an die
Verbrennungsluftleitungen sind die Vorschriften der
jeweiligen Landesbauordnung maßgebend.
Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden mit mehr als
2 Vollgeschossen und Verbrennungsluftleitungen, die
Brandwände überbrücken, sind so herzustellen, daß
Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder
Brandabschnitte übertragen werden können.
Absperrung für die Verbrennungsluftleitung
Die Verbrennungsluftleitung muß unmittelbar an der
Feuerstätte eine Absperrvorrichtung haben, die
Stellung des Absperrventils muß erkennbar sein.
Befinden sich andere Feuerstätten in den
Aufstellräumen oder in Räumen, die mit Aufstellräumen
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