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RÜFUNG VOR DER ERSTEN
Vor der ersten Inbetriebnahme, vor der Wiederinbetriebnahme und nach grundlegenden
Änderungen ist das Produkt einschließlich der Tragkonstruktion einer Prüfung durch eine
befähigte Person* zu unterziehen. Diese Prüfung besteht im Wesentlichen aus einer Sicht-
und
Funktionsprüfung.
Lastaufnahmemittel in einem sicheren Zustand befindet, ordnungsgemäß aufgestellt und
betriebsbereit ist und gegebenenfalls Mängel bzw. Schäden festgestellt und behoben werden.
*Als befähigte Personen können z.B. die Wartungsmonteure des Herstellers oder Lieferanten
angesehen werden. Der Unternehmer kann aber auch entsprechend ausgebildetes
Fachpersonal des eigenen Betriebes mit der Prüfung beauftragen.
P
A
RÜFUNG VOR
Vor jedem Arbeitsbeginn ist das Gerät einschließlich der Tragmittel, Ausrüstung und
Tragkonstruktion auf augenfällige Mängel und Fehler wie z.B. Verformungen, Anrisse,
Verschleiß und Korrosionsnarben zu überprüfen.
Weiterhin ist das korrekte Einhängen des Gerätes bzw. der Last zu überprüfen.
Die (ungesicherte) Gewindespindel muss sich leichtgängig über die gesamte Länge des
Verstellbereiches in beide Richtungen drehen lassen.
Überprüfung der Tragkonstruktion
Die Tragkonstruktion ist so zu wählen, dass sie eine ausreichende Stabilität besitzt und die zu
erwartenden Kräfte sicher aufgenommen werden können.
Es ist dafür zu sorgen, dass aufgrund der Anbringung des Hebezeuges möglichst keine
unzulässige Zusatzbelastungen (z.B. durch Schrägzug) auftreten können.
Die Auswahl und Bemessung der geeigneten Tragkonstruktion obliegt dem Betreiber.
Überprüfung des Tragebolzens
Der Tragebolzen muss auf Risse, Verformungen, Beschädigungen, Abnutzung und
Korrosionsnarben überprüft werden. Im Besonderen muss die Materialstärke an der
schmalsten Stelle kontrolliert werden. Der Tragebolzen ist auszutauschen, sobald der
tragende Querschnitt durch Verschleiß oder Beschädigung um 5% abgenommen hat.
Überprüfung der Montage am Träger
Die Gewindespindel ist auf einwandfreien Sitz zu überprüfen. Der Sicherungs-Gewindestift ist
u. U. nachzuziehen.
F
/ B
UNKTION
ETRIEB
Aufstellung, Wartung, Bedienung
Mit der Aufstellung, Wartung oder der selbstständigen Bedienung der Hebezeuge dürfen nur
Personen betraut werden, die mit den Geräten vertraut sind.
Sie müssen vom Unternehmer zum Aufstellen, Warten oder Betätigen der Geräte beauftragt
sein. Zudem müssen dem Bediener die Regeln der UVV bekannt sein.
I
NBETRIEBNAHME
Diese
Prüfungen
RBEITSBEGINN
©
2016 Columbus McKinnon Industrial Products GmbH
sollen
sicherstellen,
7
dass
sich
das