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Soll das Gerät verwendet werden, um lange Stahlträger zu transportieren, so empfiehlt sich
die Verwendung von zwei oder mehr Klemmen in Verbindung mit einer Traverse, um nicht
zulässige Pendelbewegungen und eine Belastung der einzelnen Klemme mit seitlichen
Zugkräften zu vermeiden.
Dabei müssen die Klemmen am Hebegut den gleichen Abstand zueinander haben wie die
Anschlagpunkte an der eingesetzten Traverse.
Beim Anschlagen des Gerätes ist vom Bediener darauf zu achten, dass das Hebezeug so
bedient werden kann, dass der Bediener weder durch das Gerät selbst noch durch das
Tragmittel oder die Last gefährdet wird.
Der Bediener darf eine Lastbewegung erst dann einleiten, wenn er sich davon überzeugt hat,
dass die Last richtig angeschlagen ist und sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten.
Der Aufenthalt unter einer angehobenen Last ist verboten.
Lasten nicht über längere Zeit oder unbeaufsichtigt in angehobenem oder gespanntem
Zustand belassen.
Der Bediener sollte immer in einem Sicherheitsabstand von einer Armlänge neben dem
Lastaufnahmemittel stehen.
Das Lastaufnahmemittel kann in einer Umgebungstemperatur zwischen –10°C und +50°C
eingesetzt werden. Bei Extrembedingungen muss mit dem Hersteller Rücksprache genommen
werden.
Vor dem Einsatz des Lastaufnahmemittels in besonderen Atmosphären (hohe Feuchtigkeit,
salzig, ätzend, basisch) oder der Handhabung gefährlicher Güter (z.B. feuerflüssige Massen,
radioaktive Materialien) ist mit dem Hersteller Rücksprache zu halten.
Der Transport des Hebegutes sollte immer langsam, vorsichtig und bodennah durchgeführt
werden.
Die Tragbolzen bzw. der Schäkel des Lastaufnahmemittels muss im Kranhaken des
angeschlagenen Gerätes genügend Platz haben und frei beweglich sein.
Zum Anschlagen einer Last dürfen nur zugelassene und geprüfte Anschlagmittel benutzt
werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört neben der Beachtung der Betriebsanleitung
auch die Einhaltung der Wartungsanleitung.
Bei Funktionsstörungen oder abnormalen Betriebsgeräuschen ist das Lastaufnahmemittel
sofort außer Betrieb zu setzen.
S
V
ACHWIDRIGE
ERWENDUNG
(Nicht vollständige Auflistung)
Die Tragfähigkeit des Gerätes (WLL) bzw. des Tragmittels sowie der Tragkonstruktion darf
nicht überschritten werden.
Das Entfernen oder Verdecken von Beschriftungen (z.B. durch Überkleben), Warnhinweisen
oder dem Typenschild ist untersagt.
Es darf nur Hebegut im angegebenen Greifbereich aufgenommen werden.
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