GEBRAUCH / GEBRAUCHSEINSCHRÄNKUNGEN /
SICHERHEITSHINWEISE
Zur Anwendung C:
Befestigung des Verbindungsmittels an einem Auf-
fanggurt:
1. Am Verbindungsmittel wird mittels Verbindungs-
element (entsprechend EN 362) ein Falldämpfer
(entsprechend EN 355) angebracht.
2. Das Verbindungsmittel wird nun mit dem Fall-
dämpfer an einer Auffangöse des Auffanggurtes
durch ein Verbindungselement (entsprechend
EN 362) - verbunden und das andere,
freie Ende des Verbindungsmittels am Anschlag-
punkt (entsprechend EN 795) befestigt.
Während der Benutzung müssen die Befestigungs-
und/oder Einstellteile regelmäßig überprüft werden.
3. So wählen Sie einen Anschlagpunkt:
Der Anschlagpunkt (Anschlageinrichtung) für per-
sönliche Absturzschutzausrüstung muss nach
EN 795 einer Kraft von 12 kN standhalten bzw.
den Anforderungen lt. Gebrauchsanleitung des
verwendeten Absturzschutzsystems entsprechen.
Der Anschlagpunkt sollte sich immer oberhalb des
Benutzers befinden.
Die Verbindung zwischen Gurt und Anschlagpunkt
muss für die der jeweiligen Anwendung entspre-
chenden Norm, geeignet und geprüft sein:
�
Auffangsystem (z.B. Falldämpfer nach EN 355,
mitlaufendes Auffanggerät nach EN 353-1/2,
Höhensicherungsgerät nach EN 360)
�
Rückhaltesystem (z.B. Verbindungsmittel nach
EN 354 oder EN 358)
Arbeitsplatzpositionierungssystem (z.B. Verbin-
�
dungsmittel nach EN 354 oder EN 358)
System für seilunterstützten Zugang (z.B. Seil-
�
einstellvorrichtung nach EN 12841, Seil nach
EN 1891)
Der Anschlagpunkt muss bei Verwendung als Rück-
haltesystem soweit von der Absturzkante entfernt
angebracht sein, dass der Anwender bei Benutzung
des Verbindungsmittels die Absturzkante nicht er-
reichen kann.
Es ist für die Sicherheit wesentlich, die Lage des
Anschlagpunktes und die Art der Arbeitsausführung
so zu wählen, dass der freie Fall und die Absturz-
höhe auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Es
ist für die Sicherheit wesentlich, vor jedem Einsatz
den erforderlichen Freiraum am Arbeitsplatz unter-
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halb des Benutzers sicherzustellen (Verhinderung
eines Aufpralls auf dem Erdboden oder auf einem
Hindernis).
Als Körperhaltevorrichtung in einem Auffangsystem
darf nur ein Auffanggurt benutzt werden.
Pendelbewegungen beim Fallen sind durch ge-
eignete Wahl des Anschlagpunktes zu vermeiden.
GEBRAUCHSEINSCHRÄNKUNGEN
Das Produkt darf NICHT ohne geeigneten, zu-
sätzlichen Schutz über scharfe Kanten geführt
werden - (Schutz gegen mechanische Beschä-
digung, die eine Bruchkraftverminderung oder
einen Riss des Produktes verursachen können)!
Bandschlingen dürfen nicht geknotet werden –>
starke Verminderung der Bruchlast!
Die Vernähung der Bandschlinge sollte sich in der
freien Länge befinden (keine Umlenkung an Kanten
oder am Verbindungselement)
Die Gesamtlänge eines Teilsystems nach EN 354
mit einem Verbindungsmittel einschließlich Fall-
dämpfer, Endverbindungen und Verbindungsele-
menten darf 2m nicht überschreiten.
Ein Verbindungsmittel darf nicht ohne einen Fall-
dämpfer in einem oder als Auffangsystem benutzt
werden. Als Körperhaltevorrichtung in einem Auf-
fangsystem darf nur ein Auffanggurt (EN 361)
benutzt werden.
Führen Sie keine Arbeiten mit diesem Produkt
durch, wenn durch Ihre körperliche oder geistige
Verfassung Ihre Sicherheit bei normaler Benutzung
oder im Notfall beeinträchtigt sein könnte! Jegliche
Veränderungen oder Ergänzungen, die nicht aus-
drücklich in dieser Herstellerinformation beschrie-
ben werden, sind unzulässig und dürfen nur vom
Hersteller durchgeführt werden.
Individuelle Beschriftungen/Kennzeichnungen direkt
auf den textilen Bestandteilen der Produkte mit-
tels Permanent Marker oder Aufklebern sind nicht
zulässig, da die in diesen Produkten enthaltenen
chemischen Stoffe die Festigkeit dieser Materialien
beeinträchtigen können.
VOR DER VERWENDUNG ZU BEACHTEN
Vor dem Einsatz ist das Produkt einer visuellen
Überprüfung zu unterziehen, um Vollständigkeit,
den gebrauchsfähigen Zustand und das richtige
Funktionieren sicherzustellen. Wenn die Ausrüstung