► Nach einer individuellen Eingewöhnungszeit des Patienten an die Prothese, die Einstellungen
der Prothese überprüfen und im Bedarfsfall erneut an die Patientenanforderungen anpassen.
► Die komplette Prothese während der normalen Konsultation auf Abnutzung überprüfen.
► Jährliche Sicherheitskontrollen durchführen.
8.1 Aufziehen/Entfernen der Fußhülle
INFORMATION
Ziehen Sie die Spektrasocke über den Prothesenfuß, um Geräusche in der Fußhülle zu vermei
den.
Aufziehen der Fußhülle
>
Empfohlene Werkzeuge: Wechselhilfe für Fußhülle 2C100 oder 2C101
1) Den Prothesenfuß in die Fußhülle einschieben (siehe Abb. 5).
2) Die Ferse des Prothesenfußes in die Fußhülle drücken, bis sie einrastet.
3) Das Textil der Fußhülle zur Nut im Knöchelcover hochziehen und dort einlegen (siehe Abb. 6,
siehe Abb. 7).
Entfernen der Fußhülle
Empfohlene Werkzeuge: Wechselhilfe für Fußhülle 2C100 oder 2C101
>
1) Das Textil der Fußhülle aus der Nut des Knöchelcovers lösen.
2) Die Arretierung der Fußhülle nach hinten drücken und die Ferse des Prothesenfußes nach
oben ziehen.
3) Den Prothesenfuß aus der Fußhülle entfernen.
9 Entsorgung
Dieses Produkt darf nicht überall mit unsortiertem Hausmüll entsorgt werden. Eine nicht
den Bestimmungen Ihres Landes entsprechende Entsorgung kann sich schädlich auf die
Umwelt und die Gesundheit auswirken. Bitte beachten Sie die Hinweise der für Ihr Land
zuständigen Behörde zu Rückgabe- und Sammelverfahren.
10 Rechtliche Hinweise
Alle rechtlichen Bedingungen unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des Verwenderlandes und
können dementsprechend variieren.
10.1 Haftung
Der Hersteller haftet, wenn das Produkt gemäß den Beschreibungen und Anweisungen in diesem
Dokument verwendet wird. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieses Dokuments, insbe
sondere durch unsachgemäße Verwendung oder unerlaubte Veränderung des Produkts verur
sacht werden, haftet der Hersteller nicht.
10.2 CE-Konformität
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der europäischen Richtlinie 93/42/EWG für Medizinpro
dukte. Aufgrund der Klassifizierungskriterien nach Anhang IX dieser Richtlinie wurde das Produkt
in die Klasse I eingestuft. Die Konformitätserklärung wurde deshalb vom Hersteller in alleiniger
Verantwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie erstellt.
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der europäischen Richtlinie 1999/5/EG für Funkanlagen
und Telekommunikationsendeinrichtungen. Die Konformitätsbewertung wurde vom Hersteller
nach Anhang III der Richtlinie durchgeführt.
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parla
ments und des Rates vom 08.06.2011 zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in
Elektro- und Elektronikkomponenten und Geräten.
Ottobock | 17