DE – Bedienungs- und Warnhinweise für Infrarotheizungen
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Die Garantieleistung bewirkt keine Verlängerung der jeweiligen Garantiezeit.
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Als Garantienachweis gilt das im Typenschild integrierte Gütesiegel, welches deshalb nicht entfernt werden darf.
7.1 GARANTIEANSPRUCH SIND AUSGESCHLOSSEN BEI SCHÄDEN DURCH:
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Nichtbeachtung der Gossmann GmbH Bedienungsanleitung
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Nichtbeachtung der für das Gerät geltende Sicherheitsbestimmungen
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Transportschäden
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Gewaltanwendungen z.B. Schlag, Stoß, fallen lassen
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unsachgemäße oder missbräuchliche Nutzung der Infrarotheizung
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Veränderung der Oberfläche
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Umwelteinflüsse wie Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.
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Eingriffe, die von einem nicht autorisierten Elektrounternehmen vorgenommen wurden
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eigenmächtige Reparaturversuche
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Einsendung in nicht transportsicherer Verpackung
Um eine optimale Nutzung zu gewährleisten, beachten Sie bitte die Vorgaben der Anwendungsgebiete und unserer Nutzungs-
matrix einsehbar über unsere Homepage. Sollten die Infrarotheizungen mit einer zu geringen Leistung also unterdimensioniert
eingesetzt werden, erlöscht unsere erweiterte Garantie.
Eine Haftung für Folgeschäden sowie entstandene Kosten durch Auf- und Abbau der Infrarotheizung wird nicht übernommen
sowie Transport- Verpackungs- und evtl. Versicherungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
7.2 ERGÄNZENDE HINWEISE ZUR MARMORHEIZUNG
Jede Marmorheizung der Firma Gossmann GmbH ist ein Unikat, denn Marmor ist ein Naturprodukt. Für die im Marmor vor-
kommenden Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern, usw. wird
keine Haftung übernommen, wie sie auch keinesfalls eine Wertminderung des Marmors bedeuten.
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