Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Garantie
Gerätebeschreibung
Technische Geräteinformation
Gebrauchsanweisung für den Benutzer
Eingabemenü Benutzer
Montage- und Gebrauchsanweisung für den Fachmann
Aufbau der Aufladesteuerung
Ansteuerungsbeispiele
Anschlussbilder
Direktansteuerung
Einstellen der Aufladesteuerung
Einstellbeispiele
Eingabemenü Installateur
Inbetriebnahme
Inbetriebnahmeprotokoll
Grundeinstellung korrigieren
Prüfhinweise
Kundendienst
Garantieurkunde
gültig für Deutschland und Österreich
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzun-
gen und Umfang unserer Garantieleistung umschrei-
ben, lassen die Gewährleistungsverpflichtungen des
Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endabneh-
mer unberührt. Für die Geräte leisten wir Garantie
gemäß nachstehenden Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgen-
den Bedingungen Mängel am Gerät, die nachweislich
auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler beru-
hen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und
innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den
Erstendabnehmer gemeldet werden. Bei gewerbli-
chem Gebrauch innerhalb von 12 Monaten. Zeigt sich
der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung,
wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder
Herstellungsfehler handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn
es von einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaa-
ten der Europäischen Union gekauft wurde, es bei
Auftreten des Mangels in Deutschland oder Österreich
betrieben
wird
und
Deutschland oder Österreich erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig aner-
kannter Mängel geschieht dadurch, dass die mangel-
haften Teile unentgeltlich nach unserer Wahl instand-
gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.
Durch Art oder Ort des Einsatzes des Gerätes beding-
te außergewöhnliche Kosten der Mängelbeseitigung
werden nicht übernommen. Der freie Gerätezugang
muss durch den Endabnehmer gestellt werden. Aus-
gebaute Teile, die wir zurücknehmen, gehen in unser
Eigentum über. Die Garantiezeit für Nachbesserungen
und Ersatzteile endet mit dem Ablauf der ursprüngli-
chen Garantiezeit für das Gerät.
Garantieleistungen
auch
Seite
D-2
D-4
D-4
D-5
D-6
D-8
D-9
D-10
D-11
D-13
D-13
D-14
D-15
D-20
D-20
D-22
D-23
D-24
Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechli-
che Teile, die den Wert oder die Gebrauchstauglich-
keit des Gerätes nur unwesentlich beeinträchtigen. Es
ist jeweils der Original-Kaufbeleg mit Kauf- und/oder
Lieferdatum vorzulegen.
Zur Erlangung der Garantie für Fußbodenheizmatten,
ist das den Projektierungsunterlagen oder das in der
Montageanweisung enthaltene Prüfprotokoll ausgefüllt
innerhalb vier Wochen nach Einbau der Heizung an
unten stehende Adresse zu senden.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabneh-
mer oder einem Dritten die entsprechenden VDE-
Vorschriften, die Bestimmungen der örtlichen Versor-
gungsunternehmen
Gebrauchsanweisung nicht beachtet worden sind.
Durch etwa seitens des Endabnehmers oder Dritter
unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und Ar-
beiten wird die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufgehoben. Die Garantie erstreckt sich auf
vom Lieferer bezogene Teile. Nicht vom Lieferer be-
zogene Teile und Geräte-/ Anlagenmängel die auf
nicht vom Lieferer bezogene Teile zurückzuführen
sind fallen nicht unter den Garantieanspruch.
in
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann oder
die Nachbesserung von uns abgelehnt oder unzumut-
bar verzögert wird, wird der Hersteller entweder kos-
tenfreien Ersatz liefern oder den Minderwert vergüten.
Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die
Geltendmachung einer angemessenen Nutzungsan-
rechnung für die bisherige Nutzungszeit vor. Weiter-
gehende oder andere Ansprüche, insbesondere sol-
che auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener
Schäden, sind soweit eine Haftung nicht zwingend ge-
setzlich angeordnet ist ausgeschlossen. Bei einer Haf-
tung nach § 478 BGB wird die Haftung des Lieferers
auf die Servicepauschalen des Lieferers als Höchstbe-
trag beschränkt.
D-2
oder
unsere
Montage-
und