Garantiebedingungen - Kuppersbusch EKID9940.0 Mode D'emploi

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Küppersbusch-Kundendienst
Zentrale Kundendienst- / Ersatzteilanforderung
Deutschland:
Küppersbusch Hausgeräte GmbH Küppersbuschstraße 16
45883 Gelsenkirchen
Telefon: 0209-401631
Telefax: (0209) 4 01-7 14 / 7 15
Internet: www.kueppersbusch.de
Sie erreichen uns:
Montag bis Donnerstag
Freitag
Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per
Telefax oder Internet unter
www.kueppersbusch.de mit.
Österreich:
Teka Austria GmbH Eitnergasse 13
1230 Wien
Telefon: (01) 8 66 80-15
Telefax: (01) 8 66 80-50
Internet: www.küppersbusch.at
Sie erreichen uns:
Montag bis Freitag
Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per
Telefax oder Internet unter
www.kueppersbusch.at mit.
Bitte beachten Sie:
Damit unser Kundendienst Reparaturen sorgfältig vorbereiten
und die benötigten Ersatzteile bereitstellen kann, benötigen wir
bei Ihrer Kundendienstanforderung die folgenden Informationen:
1. Ihre genau Anschrift
2. Ihre Telefon- und ggf. Telefaxnummer
3. Wann kann der Kundendienst Sie besuchen?
4. Die genaue Gerätebezeichnung: Mod. und F.-Nr. (Typen-
schild und/oder Kaufbeleg zu Rate ziehen)
5. Das Kaufdatum oder Lieferdatum
6. Die genaue Beschreibung des Problems oder Ihres Service-
Wunsches
Halten Sie zunächst bitte zusätzlich Ihren Kaufbeleg bereit.
So helfen Sie uns, unnötigen Zeit- und Kostenaufwand zu ver-
meiden und auch für Sie effizienter zu arbeiten.
Gelsenkirchen, im November 2010
KÜPPERSBUSCH HAUSGERÄTE GmbH
2
von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr
von 8:00 bis 17:00 Uhr

Garantiebedingungen

Zusätzlich zu seinen Gewährleistungsansprüchen aus seinem
Kaufvertrag mit dem Händler leisten wir dem Endabnehmer
direkt Garantie für Küppersbusch-Hausgeräte. Der Umfang
unserer Garantie wird nachstehend geregelt:
1. Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/
oder Herstellungsfehler beruhen, werden nach Maßgabe der
folgenden Regelungen unentgeltlich behoben, wenn Sie uns
unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Mona-
ten nach Lieferung an den ersten Endabnehmer angezeigt
werden. Bei gewerblichem Gebrauch oder gleichzusetzender
Beanspruchung beträgt die Garantiefrist lediglich 12 Mona-
ten. Tritt der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung
auf, wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder Her-
stellungsfehler handelt.
2. Für leicht zerbrechliche Teile, wie z. B. Glas, Kunststoff und
Glühlampen, wird keine Garantie übernommen. Geringfügige
Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für den Wert
und die Gebrauchstauglichkeit des Geräts unerheblich sind,
begründen keinen Garantienspruch. Ebenso wenig leisten
wir Garantie bei Schäden aus chemischen und elektrochemi-
schen Einwirkungen von Wasser sowie allgemein unge-
wöhnlichen
Umweltbedingungen
Betriebsbedingungen oder wenn das Gerät mit ungeeigneten
Stoffen in Berührung gekommen ist. Schließlich leisten wir
auch keine Garantie, wenn Mängel am Gerät auf Transport-
schäden, die nicht von uns zu vertreten sind, auf nicht fach-
gerechte Installation und Montage, auf Fehlgebrauch, auf
mangelnde Pflege oder auf Nichtbeachtung der Bedienungs-
oder Montagehinweise zurückzuführen sind. Der Gerätean-
spruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe in das
Gerät von Personen vorgenommen werden, die hierzu nicht
von uns ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit
Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen wer-
den, die keine Originalteile sind, und dadurch ein Defekt ver-
ursacht wurde.
3. Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir nach unse-
rer Wahl entweder mangelhafte Teile unentgeltlich instand
setzen oder durch einwandfreie Teile ersetzen. Instandset-
zungen werden nach Möglichkeit am Aufstellungsort vorge-
nommen. Zur Reparatur anstehende Geräte sind so
zugänglich zu machen, dass uneingeschränkt Handhabung,
Ausbau und Einbau durch die Techniker möglich ist und
keine Beschädigungen an Möbeln, Bodenbelag etc. entste-
hen können. Bei Geräten, die nicht nach unseren Einbau-
richtlinien
montiert
Zusatzleistungen in Rechnung gestellt. In jedem Fall der
Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist der Kaufbeleg
vorzulegen und das Kauf - und - soweit hiervon abweichend -
das Lieferdatum nachzuweisen. Ersetzte Teile gehen in
unser Eigentum über.
D
oder
sachfremden
sind
werden
die
anfallenden

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