6. Bei Produktschäden durch äußere
Einflüsse, z.B. bei der Gepäckbeförderung.
7. Wenn das Produkt durch Überlastung
verformt oder beschädigt wurde, z.B. wenn
Übergewicht aufgebracht wird (Jeder schwere
Gegenstand, der am Griff, an der Rückseite
oder an den Seiten des Wagens aufgehängt
wird, stört dessen Gleichgewicht). Die maximale
Tragfähigkeit eines Rucksacks am Griff des
Wagens liegt bei 1 kg und 5 kg am Korb.
Das maximale Gewicht des Kindes auf der
Tragetasche beträgt 9 kg und auf dem
Sportsitzes 22 kg.
8. Bei Textil-Materialverformungen. Alle
unsere Gewebe erfüllen die Anforderungen
an die Farbechtheit gegenüber UV-Strahlung.
Dennoch verblassen die Materialien, wenn sie
langfristig dem Sonnenlicht ausgesetzt sind.
9. Die durch das Schwingen des Wagens
von Seite zu Seite und die Schwächung der
Struktur an den Nieten ausgelösten Effekte.
Um die Eigenschaften des Produkts zu
verbessern, behält sich der Hersteller das
Recht vor, Konstruktionsänderungen ohne
vorherige Benachrichtigung des Kunden
vorzunehmen.
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