6. Instandhaltung
6.1. Allgemein
Die gesamte Anlage muss in regelmäßigen Abständen
überprüft und gewartet werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:
•
Die Betriebsanleitung muss dem Wartungspersonal
vorliegen und beachtet werden. Es dürfen nur War-
tungsarbeiten und –maßnahmen durchgeführt wer-
den, die hier aufgeführt sind.
•
Sämtliche Wartungs-, Inspektions- und Reinigungsar-
beiten an der Maschine und der Anlage müssen mit
größter Sorgfalt, an einem sicheren Arbeitsplatz und
von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden.
Es müssen die nötigen Körperschutzmittel getragen
werden. Die Maschine muss für sämtliche Arbeiten
vom Stromnetz getrennt werden. Ein unbeabsichtig-
tes Einschalten muss verhindert werden. Weiterhin
sind bei Arbeiten in Becken und/oder Behältern un-
bedingt die entsprechenden Schutzmaßnahmen nach
BGV/GUV einzuhalten.
•
Achten Sie darauf, dass das benötigte Werkzeug und
Material vorhanden ist. Ordnung und Sauberkeit ge-
währleisten ein sicheres und einwandfreies Arbeiten
an der Maschine. Entfernen Sie nach dem Arbeiten
gebrauchtes Putzmaterial und Werkzeug von der
Maschine. Bewahren Sie sämtliche Materialien und
Werkzeuge an dem dafür vorgesehenen Platz auf.
•
Betriebsmedien (z. B. Öle, Schmierstoffe, usw.) sind
in geeigneten Behälter aufzufangen und vorschrifts-
mäßig zu entsorgen (gem. Richtlinie 75/439/EWG
und Erlasse gem. §§5a, 5b AbfG). Bei Reinigungs-
und Wartungsarbeiten ist eine entsprechende Schutz-
bekleidung zu tragen. Diese ist nach Abfallschlüssel
TA 524 02 und EG-Richtlinie 91/689/EWG zu entsor-
gen. Es dürfen nur die vom Hersteller empfohlenen
Schmiermittel verwendet werden. Öle und Schmier-
stoffe dürfen nicht gemischt werden. Verwenden Sie
nur Originalteile des Herstellers
Ein Probelauf oder eine Funktionsprüfung der Anlage
darf nur unter den allgemeinen Betriebsbedingungen
erfolgen!
6.2. Wartungstermine
Monatlich:
•
Kontrolle der Stromaufnahme und Spannung
Halbjährlich:
•
Sichtprüfung der Stromzuführungskabel
6.3. Wartungsarbeiten
Kontrolle der Stromaufnahme und Spannung
Die Stromaufnahme und Spannung auf allen 3 Phasen ist
regelmäßig zu kontrollieren. Bei normalem Betrieb bleibt
diese konstant. Leichte Schwankungen sind von der Be-
schaffenheit des Fördermediums abhängig. Anhand der
Stromaufnahme können Beschädigungen und/oder Fehl-
funktionen von Laufrad/Propeller, Lager und/oder Motor
frühzeitig erkannt und behoben werden. Somit können
größere Folgeschäden weitgehend verhindert und das Ri-
siko eines Totalausfalls gesenkt werden.
12 | DEUTSCH
Sichtprüfung der Stromzuführungskabel
Die Stromzuführungskabel müssen auf Blasen, Risse,
Kratzer, Scheuerstellen und/oder Quetschstellen unter-
sucht werden. Beim Feststellen von Schäden muss das
beschädigte Stromzuführungskabel sofort getauscht wer-
den.
Die Kabel dürfen nur vom Hersteller oder einer
autorisierten bzw. zertifizierten Servicewerkstatt ge-
tauscht werden. Die Maschine darf erst wieder in Betrieb
genommen werden, nachdem der Schaden fachge-
recht behoben wurde!
7. Störungssuche und -behebung
Um Sach- und Personenschäden bei der Beseitigung von
Störungen an der Maschine zu vermeiden, sind folgende
Punkte unbedingt zu beachten:
•
Beseitigen Sie eine Störung nur dann, wenn Sie über
qualifiziertes Personal verfügen, d.h. die einzelnen
Arbeiten sind von geschultem Fachpersonal durchzu-
führen, z.B. elektrische Arbeiten müssen vom Elekt-
rofachmann durchgeführt werden.
•
Sichern Sie die Maschine immer gegen unbeabsich-
tigtes Wiederanlaufen, indem Sie diese vom Strom-
netz wegschalten. Treffen Sie geeignete Vorsichts-
maßnahmen.
•
Gewährleisten Sie jederzeit die Sicherheitsabschal-
tung der Maschine durch eine zweite Person.
•
Sichern Sie bewegliche Maschinenteile, damit sich
niemand verletzen kann.
•
Eigenmächtige Änderungen an der Maschine erfol-
gen auf eigene Gefahr und entheben den Hersteller
von jeglichen Gewährleistungsansprüchen!