6. Instandhaltung
6.1. Allgemein
Die gesamte Anlage muss in regelmäßigen Abständen
überprüft und gewartet werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:
•
Es dürfen nur Wartungsarbeiten und –maßnahmen
durchgeführt werden, die hier aufgeführt sind.
•
Sämtliche Wartungs-, Inspektions- und Reinigungsar-
beiten an der Anlage müssen mit größter Sorgfalt an
einem sicheren Arbeitsplatz durchgeführt werden.
Die Maschine muss für sämtliche Arbeiten vom
Stromnetz getrennt werden. Ein unbeabsichtigtes
Einschalten muss verhindert werden.
•
Elektrische Arbeiten an der Maschine und der Anlage
müssen vom Fachmann durchgeführt werden.
•
Bei Einsatz von leicht entzündbaren Lösungs- und
Reinigungsmitteln ist offenes Feuer, offenes Licht
sowie Rauchen verboten.
•
Achten Sie darauf, dass das benötigte Werkzeug
und Material vorhanden ist. Ordnung und Sauberkeit
gewährleisten ein sicheres und einwandfreies Arbe-
iten an der Maschine. Entfernen Sie nach dem Arbe-
iten gebrauchtes Putzmaterial und Werkzeug von der
Maschine. Bewahren Sie sämtliche Materialien und
Werkzeuge an dem dafür vorgesehenen Platz auf.
Ein
Probelauf
oder
Maschine darf nur unter den allgemeinen Betriebsbe-
dingungen erfolgen!
6.2. Wartungstermine
Halbjährlich:
•
Sichtprüfung der Stromzuführungskabel
•
Behälter reinigen
6.3. Wartungsarbeiten
Sichtprüfung der Stromzuführungskabel
Die Stromzuführungskabel müssen auf Blasen, Risse,
Kratzer, Scheuerstellen und/oder Quetschstellen unter-
sucht werden. Beim Feststellen von Schäden muss das
beschädigte Stromzuführungskabel sofort getauscht
werden.
Die Kabel dürfen nur vom Hersteller oder einer autori-
sierten bzw. zertifizierten Servicewerkstatt getauscht
werden. Die Maschine darf erst wieder in Betrieb ge-
nommen werden, nachdem der Schaden fachgerecht
behoben wurde!
Behälter reinigen
Trennen Sie zuerst den Behälter vom Stromnetz. Danach
entfernen Sie den Deckel von der Hebeanlage indem Sie
die vier Schrauben (unter den Abdeckungen in den Ecken)
lösen. Spülen Sie nun den Behälter mit klarem Wasser
gründlich aus. Danach verschließen Sie den Behälter mit
den vier Schrauben.
12 | DEUTSCH
eine
Funktionsprüfung
7. Außerbetriebnahme
7.1. Vorübergehende Außerbetriebnahme
Bei dieser Art von Abschaltung bleibt die Maschine ein-
gebaut und wird nicht vom Stromnetz getrennt. Bei einer
vorübergehenden Ausserbetriebnahme muss die Maschi-
ne komplett eingetaucht bleiben, damit diese vor Frost
und Eis geschützt wird. Es ist zu gewährleisten, dass der
Betriebsraum und das Fördermedium nicht komplett
vereisen. Somit ist die Maschine jederzeit betriebsbe-
reit. Bei längeren Stillstandszeiten sollte in regelmäßigen
Abständen (monatlich bis vierteljährlich) ein 5 minütiger
Funktionslauf durchgeführt werden.
Vorsicht!
Ein Funktionslauf darf nur unter den gültigen
Betriebs- und Einsatzbedingungen stattfinden. Ein
Trockenlauf ist nicht erlaubt! Missachtungen können
einen Totalschaden zur Folge haben!
7.2. Endgültige Ausserbetriebnahme/ Einlagerung
Die Anlage abschalten, Maschine vom Stromnetz
trennen, ausbauen und einlagern. Für die Einlagerung ist
folgendes zu beachten:
Warnung vor heißen Teilen!
Achten Sie beim Ausbau der Maschine auf die Tem-
peratur der Gehäuseteile. Diese können weit über
40°C heiß werden. Lassen Sie die Maschine erst auf
der
Umgebungstemperatur abkühlen!
•
Maschine säubern.
•
An einem sauberen und trockenen Ort lagern, Ma-
schine gegen Frost schützen.
•
Auf einem festen Untergrund vertikal abstellen und
gegen Umfallen sichern.
•
Bei Pumpen muss der Druck- und Sauganschluss mit
geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Folie) verschlossen wer-
den.
•
Die elektrische Anschlussleitung an der Kabeleinfüh-
rung gegen bleibende Verformungen abstützen.
•
Enden der Stromzuführungsleitung gegen Feuchtig-
keitseintritt schützen.
•
Maschine vor direkter Sonneneinstrahlung schützen,
um der Versprödungsgefahr von Elastomerteilen und
der Gehäusebeschichtung vorzubeugen.
•
Bei Einlagerung in Werkstätten beachten: Die Strah-
lung und die Gase, die beim Elektroschweißen ent-
stehen, zerstören die Elastomere der Dichtungen.
•
Bei längerer Einlagerung ist das Laufrad bzw. der Pro-
peller regelmäßig (halbjährlich) von Hand zu drehen.
Dies verhindert Eindrückmarken in den Lagern und
ein festsetzen des Läufers.
7.3. Wiederinbetriebnahme nach längerer Einlage-
rung
Die Maschine muss vor Wiederinbetriebnahme von Staub
und Ölablagerungen gereinigt werden. Es sind anschlie-
ßend die notwendigen Wartungsmaßnahmen und –arbei-
ten durchzuführen (siehe Kapitel „Instandhaltung"). Die
Gleitringdichtung ist auf ordnungsgemäßen Zustand und
Funktion zu prüfen.