2.3
Sicherheitsvorschriften
Für die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften und
Richtlinien ist der Betreiber der Anlage verantwortlich.
2.4
Schutzeinrichtungen
Hineingreifen in bewegliche Teile, z. B. in eine Kupplung, kann schwere
Verletzungen verursachen.
2.5
Bauliche Veränderungen und Ersatzteile
Umbau oder Veränderungen können die Betriebssicherheit
beeinträchtigen.
2.6
Schilder
06/2014
VG 766.2000.055
– Das Personal, das die entsprechende Qualifikation noch nicht
aufweisen kann, erhält die erforderliche Schulung, bevor es mit
anlagentypischen Aufgaben betraut wird.
– Die Zuständigkeiten des Personals, z. B. für Arbeiten am
Produkt, an der elektrischen Ausrüstung oder den hydraulischen
Einrichtungen, sind entsprechend seiner Qualifikation und
Arbeitsplatzbeschreibung festgelegt.
– Das Personal hat diese Anleitung gelesen und die erforderlichen
Arbeitsschritte verstanden.
Bei Verwendung der Pumpe folgende Vorschriften beachten:
– Diese Anleitung.
– Warn- und Hinweisschilder am Produkt.
– Mitgeltende Dokumente.
– Die bestehenden nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung.
– Interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des
Betreibers.
Pumpe nur mit Berührungsschutz betreiben.
Pumpe nur in Absprache mit dem Hersteller umbauen oder
verändern.
Nur Original-Ersatzteile oder Zubehör verwenden, das vom
Hersteller autorisiert ist.
Alle Schilder auf dem Pumpenaggregat in lesbarem Zustand halten.
2 Sicherheit
DE 9