BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Betriebsmedien
• Dieselkraftstoff
• FAME
• Heizöl
• Heizöl Bio
• HVO
•
Kerosin
�
• Ottokraftstoff
• Pflanzenöl
• Schifffahrtsbrennstoff
• Spezialbenzin
Eine Liste der Betriebsmedien mit Angabe der Bezeichnung,
der Norm und des Verwendungslandes erhalten Sie im Internet unter
www.gok-online.de/de/downloads/technische-dokumentation.
Betreiberort
Der Grenzwertgeber Typ GWS entspricht den Anforderungen für Geräte und Schutzsysteme
zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen nach der
ATEX- Richtlinie 94/9/EG.
Einbau zulässig in
Grenzwertgeber
Sondenrohr
mit Sensor
+
siehe Heft 1 in Tabelle 3
Einbauort
• Verwendung im Innen- und wettergeschützten Außenbereich (z. B. Domschacht)
Verwendung in Überschwemmungsgebieten
Funktionsstörungen durch Überflutung!
Nur für den Einbau in Überschwemmungs- und Risikogebieten bis 10 m
Wasserhöhe geeignet!
Dichtheit zwischen Einbaukörper und Tank mit Dichtung bzw. mit Dichtmittel
herstellen!
Nach einer Überflutung ist der Grenzwertgeber auszutauschen!
NICHT BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Jede Verwendung, die über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgeht:
• z. B. Betrieb mit anderen Betriebsmedien
• Änderungen am Produkt oder an einem Teil des Produktes
• Einbau in Tanks, welche nicht im Heft 1 unter Tabelle 1 beschrieben sind
• Einbau in druckbeaufschlagte Tanks
Sind an Tanks flammendurchschlagsichere Armaturen gefordert, so darf der
Grenzwertgeber Typ GWS nicht eingebaut und verwendet werden.
Artikel-Nr. 15 382 81 a
Grenzwertgeber GWG - Typ GWS - Heft 2
Ex-Zone
1
0
Zündschutzart
EEx ia IIC T4
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