Vor Arbeitsbeginn; Während Des Betriebs - Gaspardo S MARIA 250 Emploi Et Entretien

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3.13 VOR ARBEITSBEGINN

Vor Arbeitsbeginn die Stützbeine anheben. Vor dem Parken
der Sämaschine.
Befüllen der Behälter und Trichter
Die Behälter und Trichter können manuell oder mittels eines Hub-
werks befüllt werden, dessen Hubkapazität über 200 kg liegen
muss und das von den zuständigen Ämtern zugelassen sein muss.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Heben von Gewichten über
25 kg mehrere Personen benötigt werden oder dass das oben
beschriebene mechanische Hubwerk verwendet werden muss,
wobei die in dem Betriebs- und Wartungshandbuch desselben
enthaltenen Anleitungen zu befolgen sind.
- Das Befüllen und Entleeren der Düngerstreuer muss bei auf
den Boden abgesenkter stillstehender Sämaschine, geöffne-
tem Rahmen, gezogener Standbremse, angehaltenem Motor
und gezogenem Zündschlüssel erfolgen. Sicherstellen, dass
sich weder Personen noch Tiere den chemischen Stoffen
nähern können.
- Alle Eingriffe müssen von Fachpersonal, dass über geeigne-
te Schutzausrüstungen (Arbeitsanzug, Handschuhe, Stiefel,
Masken, usw.) verfügt, in einer sauberen nicht staubhaltigen
Umgebung durchgeführt werden.
Arbeitsanzug Handschuhe Schuhwerk
- Das Beladen erfolgt an den Außenseiten.
- B e i m E i n f ü l l e n d e r S a m e n , D ü n g e m i t t e l u n d
Schädlingsbekämp fungsmittel in die entsprechenden
Behälter ist darauf zu achten, daß keine anderen Körper
eintreten (Schnüre, Sackpapier, usw.).
- Die Sämaschine kann chemische Stoffe befördern. Perso-
nen, Kindern und ist der Zutritt zur Sämaschine zu untersa-
gen.
Nach einer kurzen Aussaatstrecke ist zu kontrollieren, daß das
Saatgut korrekt in den Boden gelegt wird.
cod. G19503220
GEBRAUCH UND WARTUNG
WICHTIG
VORSICHT
Brille
Atemmaske
WICHTIG
3.14 WÄHREND DES BETRIEBS
Die Sämaschine wurde derart geplant, um ein optimales Aussäen
des Saatguts im Verhältnis zu den gegebenen Bodenverhältnissen
zu gewährleisten. Es ist zu beachten, daß durch Veränderung der
Schlepperge-schwindigkeit die pro Hektar verteilte Samenmenge
nicht verändert wird. Die Arbeitsgeschwindigkeit muss immer
konstant bleiben. Abrupte Geschwindigkeitsänderungen führen zu
einer unregelmäßigen Ausbringung des Produktes.
VORSICHT
Die Sägeschwindigkeit muß dem Bodentyp und der Bo-
denbearbeitung angepaßt werden um Bruch oder Schaden
zu vermeiden.
Am Anfang jedes neuen Durchlaufs fährt die Maschine ca. einem
Meter, bevor das Saatgut die Säfurche über die Senkrohre erreicht.
Am Ende des neuen Durchlaufs wird dagegen das gesamte noch
in den obengenannten Rohren enthaltene Saatgut abgelassen.
Dies ist zu beachten, um ein gutes Resultat zu erzielen. Fur eine
qualitativ gute Arbeit sind folgende Vorschriften zu beachten:
- den hydraulischen Heber in seiner niedrigsten Stellung halten;
- In regelmäßigen Abständen kontrollieren, ob die Organe zum
Furchenziehen frei von Pfl anzen- oder Erdrückständen sind und
eine einwandfreie Verteilung des Saatgutes gewähren
- Den Trichter regelmäßig reinigen. Darin enthaltene Fremdkörper
könnten den fehlerfreien Betrieb der Maschine beeinträchtigen.
VORSICHT
- Die Form, Ausmasse und das Material der Spannhülsen
der Antriebswellen wurden als SicherheitsmaBnahme aus
gewählt.
- Der Gebrauch von nicht Original- oder widerstands fähigeren
Spann hülsen kann schweren Schaden an der Sämaschine
hervorrufen.
- Bei in Erde fahrender Maschine Kurven vermeiden, und nie
im Rückwärtsgang arbeiten. Für die Richtungswechsel und
Umsteuerungen die Maschine immer heben.
- Die Sägeschwindigkeit muß dem Bodentyp und der Bo-
denbearbeitung angepaßt werden um Bruch oder Schaden
zu vermeiden.
- Die Sämaschine nicht senken, wenn der Schlepper läuft, da-
mit die Verstopfung oder die Beschädi-gung der Säscharen
vermieden wird, auch wenn diese mit Verstopfungsschutz
ausgerüstet sind. Aus dem gleichen Grund wird vom
Rückwärtsfahren bei auf dem Boden liegender Sämaschine
abgeraten.
- Es ist zu beachten, daß während der Samenfüllung keine
anderen Körper (Schnure, Sackpapier, usw.) eingegeben
werden.
Die Sämaschine kann chemische Substanzen, die mit dem
Samen vermischt sind, transportieren. Der Zutritt an die
Sämaschine von Personen, Kindern oder Haustieren darf
nicht erlaubt werden. Es ist absolut jedem verboten, sich dem
Samentank zu nähern oder zu versuchen, ihn zu öffnen, wenn
die Sämaschine in Betrieb ist oder in Betrieb genommen wird.
DEUTSCH
GEFAHR
83

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