Entsorgung; Informationen Für Den Benutzer; Am Radheber Vorhandene Klebeschilder - MARTINS Industries Wheelifter 3473 Manuel

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7. ENTSORGUNG

laut Art. 13 der [ital.] Gesetzesverordnung Nr. 151 vom 25. Juli 2005 zur „Umsetzung der Richtlinien 2002/95/EG,
2002/96/EG und 2003/108/EG über die Verringerung von Gefahrstoffen in elektrischen und elektronischen Geräten
sowie die Abfallentsorgung"
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das Produkt am Ende
seiner Lebensdauer von sonstigen Abfällen getrennt zu entsorgen ist.
Der Benutzer muss das nicht mehr nutzbare Gerät daher zur Verwertung von elektronischen
und elektrotechnischen Abfällen befugten Entsorgungsstellen zuführen oder beim Erwerb eines
neuen Geräts gleicher Art im Verhältnis von eins zu eins dem Händler zurückgeben.
Eine angemessene Trennung der Bestandteile des stillgelegten Geräts zum Zwecke des
anschließenden Recyclings, der Aufbereitung oder der umweltverträglichen Entsorgung leistet
einen Beitrag zur Vermeidung möglicher negativer Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit
und begünstigt das Recycling der Materialien, aus denen das Gerät besteht.
Eine widerrechtliche Entsorgung des Produkts durch den Benutzer führt zur Verhängung der in
der [ital.] Gesetzesverordnung Nr. 22/1997 (Art. 50 ff) festgelegten Ordnungsstr.

8. AM RADHEBER VORHANDENE KLEBESCHILDER

Am Radheber sind selbstklebende Hinweisschilder mit folgender Bedeutung vorhanden:
Die Nutzung der Radhebers zum Abheben bzw. Absenken von Personen ist
verboten.
Die Nutzung des Radhebers zur Personenbeförderung ist verboten.
Es ist verboten, Körperteile zwischen Radgabeln und Boden oder zwischen
Radgabeln und Gerätefuß einzuführen.
INFORMATIONEN FÜR DEN BENUTZER
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INSTRUCTIONS ORIGINALES

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