Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte und Umsetzung in nationales Recht müssen
verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt werden und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
D
Recycling-Alternative zur Rücksendeauff orderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rücksen-
dung zur Mitwirkung bei der sachgerechten Verwertung im Falle der
Eigentumsaufgabe verpfl ichtet. Das Altgerät kann hierfür auch einer
Rücknahmestelle überlassen werden, die eine Beseitigung im Sinne
der nationalen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze durchführt.
Nicht betroff en sind den Altgeräten beigefügte Zubehörteile und
Hilfsmittel ohne Elektrobestandteile.
Der Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung von Dokumentation
und Begleitpapieren der Produkte, auch auszugsweise, ist nur mit
ausdrücklicher Zustimmung der Hornbach Baumarkt AG zulässig.
Technische Änderungen vorbehalten
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21.08.15 09:01
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