Gewährleistungsbedingungen
(
Laut Gesetz 23/2003 vom 10. Juli über Garantien beim Verkauf von Konsumgütern.)
Normen zur Gewährleistungabwicklung des Herstellers GAS GAS Motos, S.A.
Die Firma GAS GAS MOTOS, S.A. (weiterhin genannt GG) garantiert hiermit dem Endverbraucher und Käufer eines von GG
hergestellten Fahrzeugs, dass sowohl das Material als auch die Herstellung gemäß der höchsten Qualitätsanforderungen
frei von Mängeln sind. Infolgedessen garantiert GG dem Endverbraucher (weiterhin genannt der "Käufer") hiermit und in
Übereinstimmung mit den nachfolgend aufgeführten Bedingungen, alle an einem neuen Moped festgestellten Material- oder
Herstellungsfehler innerhalb der Gewährleistungsfrist und ohne Einschränkung hinsichtlich der zurückgelegten Kilometer oder
der durchlaufenen Betriebsstunden kostenlos zu beheben.
Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Auslieferung des Fahrzeugs durch einen autorisierten Händler von GG an den
Käufer, oder bei Vorführmodellen an dem Tag, wo das Fahrzeug zum ersten Mal in Betrieb genommen wird.
Der Verkäufer haftet für die Reklamationen, die innerhalb der durch das Gesetz 23/2003 vom 10. Juli über Gewährleistung
beim Verkauf von Konsumgütern ab der Übergabe des Guts und entsprechend der Richtlinie 1999/44/CE für die restlichen
Mitgliederstaaten der Europäischen Union geregelten Frist erklärt werden. In Ländern außerhalb der europäischen Union
wird die Gewährleistungsfrist durch die dort geltenden Normen geregelt. Wenn die Reklamationsursache jedoch innerhalb
der ersten sechs Monate nach der Übergabe des Fahrzeugs auftritt, wird angenommen, dass dieser Mangel bereits zum
Zeitpunkt der Übergabe bestand; ab dem sechsten Monat muss der Verbraucher nachweisen, dass die Nichtkonformität
bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Guts bestanden hat.
Während der ersten sechs Monate nach der Übergabe des instand gesetzten Guts haftet der Verkäufer für die Nichtkonformität,
die die Ursache für die Instandsetzung waren.
Jeder Mangel, der an einem Produkt erkannt wird, muss innerhalb der Gewährleistungsfrist einem autorisierten Händler von
GG mitgeteilt werden. Wenn der letzte Tag der Gewährleistungsfrist auf einen Sonn- oder einen offiziellen Feiertag fällt, wird
die Gewährleistungsfrist derart verlängert, dass der letzte Tag der Gewährleistungsfrist auf den ersten Werktag nach dem
Sonn- oder einen offiziellen Feiertag fällt.
Die Garantiereklamationen aufgrund eines Mangels, die nicht einem autorisierten Händler von GG vor Ablauf der
Gewährleistungsfrist mitgeteilt wurden, sind ausgeschlossen.
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