lation sowie unsachgemäßer Einregulierung, Bedienung o-
der unsachgemäßer Inanspruchnahme bzw. Verwendung
auftreten. Ebenso ausgeschlossen sind Leistungen aufgrund
mangelhafter oder unterlassener Wartung, Witterungsein-
flüssen oder sonstigen Naturerscheinungen.
Die Garantie erlischt, wenn am Gerät Reparaturen, Eingriffe
oder Abänderungen durch nicht von uns autorisierte Perso-
nen vorgenommen wurden.
Die Garantieleistung umfasst die sorgfältige Prüfung des Ge-
rätes, wobei zunächst ermittelt wird, ob ein Garantiean-
spruch besteht. Im Garantiefall entscheiden allein wir, auf
welche Art der Fehler behoben wird. Es steht uns frei, eine
Reparatur des Gerätes ausführen zu lassen oder selbst auszu-
führen. Etwaige ausgewechselte Teile werden unser Eigen-
tum.
Für die Dauer und Reichweite der Garantie übernehmen wir
sämtliche Material- und Montagekosten.
Soweit der Kunde wegen des Garantiefalles aufgrund gesetz-
licher Gewährleistungsansprüche gegen andere Vertrags-
partner Leistungen erhalten hat, entfällt eine Leistungs-
pflicht von uns.
Soweit eine Garantieleistung erbracht wird, übernehmen wir
keine Haftung für die Beschädigung eines Gerätes durch
Diebstahl, Feuer, Aufruhr oder ähnliche Ursachen.
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KUNDENDIENST UND GARANTIE
Über die vorstehend zugesagten Garantieleistungen hin-
ausgehend kann der Endkunde nach dieser Garantie keine
Ansprüche wegen mittelbarer Schäden oder Folgeschäden,
die durch das Gerät verursacht werden, insbesondere auf Er-
satz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden, geltend
machen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden uns gegenüber
oder gegenüber Dritten bleiben unberührt.
Garantiedauer
Für im privaten Haushalt eingesetzte Geräte beträgt die Ga-
rantiedauer 24 Monate; im Übrigen (zum Beispiel bei einem
Einsatz der Geräte in Gewerbe-, Handwerks- oder Industrie-
betrieben) beträgt die Garantiedauer 12 Monate.
Die Garantiedauer beginnt für jedes Gerät mit der Übergabe
des Gerätes an den Kunden, der das Gerät zum ersten Mal
einsetzt.
Garantieleistungen führen nicht zu einer Verlängerung der
Garantiedauer. Durch die erbrachte Garantieleistung wird
keine neue Garantiedauer in Gang gesetzt. Dies gilt für alle
erbrachten Garantieleistungen, insbesondere für etwaig ein-
gebaute Ersatzteile oder für die Ersatzlieferung eines neuen
Gerätes.
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